Hallo, ist die mündliche Zusage zur nachmmiete verpflichtend?
Vor 2 Wochen hat mir ein Mädel zugesagt das sie mein WG Zimmer übernimmt. DIe Hausverwaltung hat ihr auch bereits einen Mietvertrag zugesand. Vorgestern hab ich sie angerufen und das sagt sie mir das sie das Zimmer doch nicht nimmt. Sie sollte jetzt zum 1.4. einziehen. So schnell finde ich nur keinen passenden Nachmieter mehr. Meine Frage daher, gilt ihre mündliche Zusage und die Anforderung des Mietvertrags als zusicherung? Ist ise jetzt verpflichtet einen Nachmieter zu suchen? ohne Nachmieter komme ich aus dem Vertrag nicht raus und bin finanziell auch nicht in der Lage zwei Wohnungen zu zahlen!