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Hallo, ist die mündliche Zusage zur nachmmiete verpflichtend?

Vor 2 Wochen hat mir ein Mädel zugesagt das sie mein WG Zimmer übernimmt. DIe Hausverwaltung hat ihr auch bereits einen Mietvertrag zugesand. Vorgestern hab ich sie angerufen und das sagt sie mir das sie das Zimmer doch nicht nimmt. Sie sollte jetzt zum 1.4. einziehen. So schnell finde ich nur keinen passenden Nachmieter mehr. Meine Frage daher, gilt ihre mündliche Zusage und die Anforderung des Mietvertrags als zusicherung? Ist ise jetzt verpflichtet einen Nachmieter zu suchen? ohne Nachmieter komme ich aus dem Vertrag nicht raus und bin finanziell auch nicht in der Lage zwei Wohnungen zu zahlen!

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Aus einer Zusendung eines Mietvertrages kannst Du keine Pflicht herleiten, dass Sie die Wohnung nimmt. Es könnten ja Gründe im Vertrag sein, die Sie ablehnt. Du bist erst aus Deinem Vertrag, wenn Sie unterschrieben hat. Du kannst höchstens durchsetzen, dass Sie eine Zeitungsanzeige bezahlten muss. Aber dazu wirst Du klagen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, eine mündliche Zusage hat nie irgend eine Gültigkeit außer einer moralischen.

    mfG gw38

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