Wo ist der Unterschied zwischen Herrn Beck und der Kaisers-Kassiererin?
Eine Kassiererin bei Kaisers wird nach 31 Dienstjahren von ihrem Arbeitgeber gefeuert, weil sie angeblich Getränkebons in Höhe von 1,30 € unterschlagen haben soll. Zwei Arbeitsgerichte bestätigen, dass die Kündigung rechtens wäre, eine Revision ist nicht mehr zugelassen (obwohl alles nur auf Verdacht basierte). Auf der anderen Seite ist ganz klar erwiesen, dass Herr Beck sich seine pompöse Party für seinen 60. Geburtstag (700 geladene Gäste!) teilweise durch das ZDF, also letztendlich durch die GEZ-Gebührenzahler, finanzieren ließ. Besonders pikant wird die Sache meiner Meinung nach dadurch, dass Herr Beck Verwaltungsratschef des ZDF ist, also daher auch direkt bestimmen kann, wohin die Gelder des Gebührenzahlers fließen!
Warum ist eine angebliche Unterschlagung von 1,30 (die noch nicht einmal zweifelsfrei bewiesen werden konnte) auf der einen Seite ein Kündigungsgrund, wenn auf der anderen Seite Untreue in besonders schwerem Umfang nicht geahndet wird? Welches Recht hat Herr Beck, die Gelder derart zweckzuentfremden? Aber ich bin mir sicher, dass so hart das Urteil auf der einen Seite für die Kaisers-Kassiererin ausgefallen sein mag, auf der anderen Seite kein Richter und kein Staatsanwalt sich an dem Beckschen Griff in die Gebührenzahlerkasse die Finger verbrennen mag. Wahrscheinlich wird das wieder ausgesessen und totgeschwiegen und weitergemacht, als wäre nichts passiert.
@ Clemi: ich halte es schon für Zweckentfremdung, wenn Herr Beck öffentliche Gelder dafür verwendet, seine private Geburtstagsfeier zu bezahlen. Ich glaube nicht, dass der Zweck von Fernsehgebühren der sein soll, damit irgendwelche Parties irgendwelcher Provinzfürsten, so wichtig sie sich auch vorkommen mögen, zu bezahlen!