Hat Jemand Erfahrung oder Wissen in Bezug auf Inkassobüros? Es handelt sich um einen Freund, der seit wenigen Wochen mit einem Brief eines ihm bisher nicht bekannten Büros bombadiert wird. Sie sprechen eine Forderung an, diese wird jedoch weder in der Summe benannt, noch geht aus dem Brief hervor, um welche Forderung es sich konkret handelt. Er hat eine Vermutung aus Jahren zurück. Wie geht das wohl weiter. Werden die tatsächlich weiter hartnäckig mit so einem seltsamen Brief an ihm dran bleiben oder wofür spricht dieser Brief. Kennt Jemand solche Briefe die hart klingen, aber doch nicht wirklich etwas konkretes enthalten? DANKE
2009-02-26T06:59:56Z
Wolke 7: Ich schrieb, daß dieses Schreiben des Bueros ohne einen Bezug ist, noch nicht einmal eine Summe steht drin. Und ich muß ehrlich sagen, das irritiert schon. Habe es mir auch zeigen lassen. Steht lediglich drin: Bank ......... ehemals Bank ........ Ich glaube war sogar eine Bank in Großbritannien.
Anonym2009-02-26T05:47:43Z
Beste Antwort
Ich habe dir doch erst gestern erklärt wann eine Forderung verjährt. Wenn die nicht genau beschreiben, was für eine Forderung, werf die Schreiben weg. Es ist nicht deine Aufgabe, herauszufinden, was für eine Forderung die meinen.
Aber wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, muss du reagieren, wie ich geschrieben habe.
Das Inkassobüro vertritt wie von die genannt, das Recht des Gläubigers. Wenn dein Kumpel schon eine Vermutung hat um welche Forderung es sich handelt, sollte er von dem Inkassobüro bzw. von der Bank die erforderlichen Unterlagen anfordern, denn so kann er sehen worum es sich handelt. Er sollte aber unbedingt auf das Schreiben des Inkassobüros reagieren sonst besteht die Gefahr, dass das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Das blöde ist, dass das Amtsgericht nicht überprüft ob die Forderung tatsächlich besteht. Es wird auf Antrag des Inkassobüros einen Mahnbescheid ausstellen. Wenn dein Kumpel dann innerhalb von 14 Tagen nicht zahlt, erhält er einen Volstreckungsbescheid in dem er wieder aufgefordert wird innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Ansonsten bekommt er Besuch von einem Gerichtsvollzieher und muss ggf. eine Eideststattliche Versicherung ableisten.
Dein Freund sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob die Forderung bereits verjährt ist (die Verjährung wird allerdings durch Mahnungen etc. gehemmt bzw. verlängert)!
Ich würd das Inkassobüro mal anschreiben und um eine detaillierte Aufschlüsselung der Forderung (aus welchem Jahr, Höhe der Summe, von welchem Gläubiger) bitten.
Die Frage macht beim besten Willen keinen Sinn: entweder es gibt eine Forderung, dann wird sie genannt und beziffert. Oder jemand veralbert ihn. Oder du uns.
@The-Toby Ein gerichtl. Mahnbescheid ist harmlos, wenn man sofort Widerspruch erhebt. Dann muss nämlich das Inkassobüro unverzüglich die Rechtmässigkeit der Forderung nachweisen - und in diesem Fall kann sie es wahrscheinlich nicht; die Sache klingt sehr nach Betrug. Der Fall ist damit bei Gericht - ohne jede Verhandlung - gescheitert und abgeschlossen. Da ist nix mit Gerichtsvollzieher!