Schwanger - Wird mein Arbeitsvertrag verlängert?

Ich bin 25 und arbeite seit Juni 2008 für eine Zeitarbeitfirma, die das Recht hat mir jedes halbe Jahr (insgesamt 2 Jahre lang) den Arbeitsvertrag zu verlängern. (Oder auch nicht). Jetzt bin ich in der siebten Woche schwanger und mein Vertrag läuft im Juni ab.
Kann meine Firma mir den Vertarg eventuell nicht verlängern, oder ist die dazu verpflichtet aufgrund der Schwangerschaft? Wenn mein Arbeitsvertrag im Juni abläuft, hab ich dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld und wenn ja, wie viel? (Ich hab ein bisschen den Überblick verloren). Der errechnete Geburtstermin ist in Mitte Oktober. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

lila laune linda2009-02-24T11:19:14Z

Beste Antwort

die zeitarbeitsfirma kann den vertrag ohne weitere angaben und ohne schriftliche mitteilung einfach auslaufen lassen. die schwangerschaft musst du aber in jedem fall melden. denn wenn etwas ist steht dir sonst nicht´s zu. im gegenteil wenn du aufgrund einer komplikation der schwangerschaft ausfällst ohne das es bei deinem arbeitgeber bekannt war kann er dich fristlos kündigen, oder sogar schadensersatz fordern. zusätzlich du bekommst dann auch noch ne sperre vom a-amt.

also wenn dein arbeitgeber den vertrag nicht verlängert und dich nicht daruf hinweist dass du ab ablauf deines vetrages nicht mehr kommen brauchst, kannst du versuchen einfach trotzdem auf arbeit zu gehen. sagt dann immernoch niemand etwas, läuft der vertrag stillschweigend weiter und du hast weiterhin anspruch auf dein gehalt und urlaub.

elterngeld bekommst du auch wenn der vertrag ordentlich ausläuft. und zwar in der höhe von 67% deines einkommens der letzten 12 monate. dazu zählt auch das arbeitslosengeld welches, du ja dann bekommen würdest. 6 wochen vor dem errechneten termin wird das arbeitsamt die zahlung des alg1 unterbrechen. dann erhälst du für mindestens 14 wochen (6 vor, 8 nach entbindung) mutterschaftsgeld in höhe des arbeitslosengeldes.

elterngeld: sollten die 67% unter der grenze von 300,- euro liegen bekämst die 300,- euro entweder für ein jahr oder 150,- euro für zwei jahre.
die teilung der zahlung gilt im übrigen auch wenn du mehr anspruch hast als die 300,- Euro.

wenn du noch fragen hast mail mir einfach...

lg linda

Gerald E2009-02-24T13:25:19Z

ja und das verheimlichen der schwangerschaft geg.dienstgeber ist kündigungsgrund

Professoressa2009-02-24T12:16:13Z

Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann brauchen sie nicht mal einen Grund anzugeben, warum sie ihn nicht weiter verlängern. Du kannst Dir denken warum, aber es gibt keinen Beweis.

@Ed v. Schleck. Mit dem "magna cum laude" solltest Du nicht zu großspurig sein - zumindest nicht bei dem was Du schreibst. Erklärung s.o. Ein Vertragsauslaufen braucht keinen Grund - Ende ist Ende, denn es ist ja ekien Kündigung.

mzi2009-02-24T07:46:31Z

Hi,

das wird wohl darauf ankommen ob sie dich für einen Job brauchen für den es nicht viele Arbeitnehmer gibt. Ansonsten wird dein Vertrag auslaufen.

Ich würde mal davon ausgehen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die ZA wird die Kündigung aber sicherlich nicht mit deiner Schwangerschaft begründen. Im Moment bin ich mir nicht sicher ob sie es überhaupt begründen müssen, da dein Vertrag, wie dir bekannt ist, am Tage X endet.

Elterngeld bekommst du mindestens 300€, aber erst wenn das Kind da ist. Bis dahin ist die Arbeitsagentur zuständig.

Gruß

Rainbow2009-02-24T07:44:24Z

Sie kann auf jeden Fall nicht verlängern. D. h. befristete Verhältnisse können einfach auslaufen und sind dann nicht mehr wirksam. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts, dass einzige was sich ändert ist, das sie bis zum Juni das MuSchG beachten dürfen und dir nicht schon vorher kündigen dürfen.

Die Chancen das verlängert wird stehen ehrlich gesagt wirklich schlecht, da du ja 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Mutterschutz nehmen kannst und sie dann Kosten haben obwohl du nicht arbeitets. Da werden sie wohl 3 mal drüber nachdenken.

Trotzdem herzlichen Glückwünsch zur Schwangerschaft und ich drücke die Daumen dass sie doch noch verlängern

Weitere Antworten anzeigen (3)