Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Schwanger - Wird mein Arbeitsvertrag verlängert?

Ich bin 25 und arbeite seit Juni 2008 für eine Zeitarbeitfirma, die das Recht hat mir jedes halbe Jahr (insgesamt 2 Jahre lang) den Arbeitsvertrag zu verlängern. (Oder auch nicht). Jetzt bin ich in der siebten Woche schwanger und mein Vertrag läuft im Juni ab.

Kann meine Firma mir den Vertarg eventuell nicht verlängern, oder ist die dazu verpflichtet aufgrund der Schwangerschaft? Wenn mein Arbeitsvertrag im Juni abläuft, hab ich dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld und wenn ja, wie viel? (Ich hab ein bisschen den Überblick verloren). Der errechnete Geburtstermin ist in Mitte Oktober. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die zeitarbeitsfirma kann den vertrag ohne weitere angaben und ohne schriftliche mitteilung einfach auslaufen lassen. die schwangerschaft musst du aber in jedem fall melden. denn wenn etwas ist steht dir sonst nicht´s zu. im gegenteil wenn du aufgrund einer komplikation der schwangerschaft ausfällst ohne das es bei deinem arbeitgeber bekannt war kann er dich fristlos kündigen, oder sogar schadensersatz fordern. zusätzlich du bekommst dann auch noch ne sperre vom a-amt.

    also wenn dein arbeitgeber den vertrag nicht verlängert und dich nicht daruf hinweist dass du ab ablauf deines vetrages nicht mehr kommen brauchst, kannst du versuchen einfach trotzdem auf arbeit zu gehen. sagt dann immernoch niemand etwas, läuft der vertrag stillschweigend weiter und du hast weiterhin anspruch auf dein gehalt und urlaub.

    elterngeld bekommst du auch wenn der vertrag ordentlich ausläuft. und zwar in der höhe von 67% deines einkommens der letzten 12 monate. dazu zählt auch das arbeitslosengeld welches, du ja dann bekommen würdest. 6 wochen vor dem errechneten termin wird das arbeitsamt die zahlung des alg1 unterbrechen. dann erhälst du für mindestens 14 wochen (6 vor, 8 nach entbindung) mutterschaftsgeld in höhe des arbeitslosengeldes.

    elterngeld: sollten die 67% unter der grenze von 300,- euro liegen bekämst die 300,- euro entweder für ein jahr oder 150,- euro für zwei jahre.

    die teilung der zahlung gilt im übrigen auch wenn du mehr anspruch hast als die 300,- Euro.

    wenn du noch fragen hast mail mir einfach...

    lg linda

    Quelle(n): @ doktor ed von schleck: hast du deine prüfung selber abgelegt? wo warst du wärend andere leute das echte leben mitmachen mussten? studierte typen wie du sind so abseits von gut und böse. kaum raus aus den büchern und vorlesungssäälen und blind in die welt. du hast doch noch nicht´s bewältigt in deinem leben sonst würdest du nicht so oberschlaue sachen schreiben. die leute die in der personalabteilung sitzen wissen das was du geschrieben hast noch viel besser als du. vor allem mit dem unterschied, dass sie es auch anwenden können. das scheint mir mir bei dir wirklich nur graue theorie.
  • vor 1 Jahrzehnt

    ja und das verheimlichen der schwangerschaft geg.dienstgeber ist kündigungsgrund

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann dir das nicht beantworten und das wird keiner hier können, es sei denn er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mein Tipp, höre nicht auf das was hier geschrieben wird. Rufe einen Anwalt an, dass kannst du einfach tun und ganz einfach dumm fragen. Du kannst die Frage pauschal stellen und natürlich wird der Anwalt dich auf ein persönliches Beratungsgespräch einladen wollen. Das kannst du auch annehmen, kläre aber im Vorfeld mit ihm ab ob es wirklich kostenlos ist und wenn du zu dem Termin gehst sagst du noch mal ausdrücklich: Wir hatten ja vereinbart das dieses erste Beratungsgespräch völlig unverbindlich und kostenlos ist und wenn er dir das bestätigt, dann frag einfach und lass dich mal ausführlich beraten. Das ist wirklich der einzige Rat den ich dir geben kann, aber viele helfen dir auch telefonisch. Wenn das der erste halt nicht macht, rufst du den nächsten an :)

    Im übrigen muss dir die Firma den Vertrag nicht verlängern, egal ob du schwanger bist oder nicht, wenn der Vertrag von vornerein als BEFRISTETER VERTRAG angeboten wurde! So muss es dann aber im Vertrag drin stehen. Den Rest hörst du beim Anwalt und lass dich bloß nicht von den anderen irritieren :)

    Viel Erfolg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann brauchen sie nicht mal einen Grund anzugeben, warum sie ihn nicht weiter verlängern. Du kannst Dir denken warum, aber es gibt keinen Beweis.

    @Ed v. Schleck. Mit dem "magna cum laude" solltest Du nicht zu großspurig sein - zumindest nicht bei dem was Du schreibst. Erklärung s.o. Ein Vertragsauslaufen braucht keinen Grund - Ende ist Ende, denn es ist ja ekien Kündigung.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    das wird wohl darauf ankommen ob sie dich für einen Job brauchen für den es nicht viele Arbeitnehmer gibt. Ansonsten wird dein Vertrag auslaufen.

    Ich würde mal davon ausgehen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die ZA wird die Kündigung aber sicherlich nicht mit deiner Schwangerschaft begründen. Im Moment bin ich mir nicht sicher ob sie es überhaupt begründen müssen, da dein Vertrag, wie dir bekannt ist, am Tage X endet.

    Elterngeld bekommst du mindestens 300€, aber erst wenn das Kind da ist. Bis dahin ist die Arbeitsagentur zuständig.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann auf jeden Fall nicht verlängern. D. h. befristete Verhältnisse können einfach auslaufen und sind dann nicht mehr wirksam. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts, dass einzige was sich ändert ist, das sie bis zum Juni das MuSchG beachten dürfen und dir nicht schon vorher kündigen dürfen.

    Die Chancen das verlängert wird stehen ehrlich gesagt wirklich schlecht, da du ja 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Mutterschutz nehmen kannst und sie dann Kosten haben obwohl du nicht arbeitets. Da werden sie wohl 3 mal drüber nachdenken.

    Trotzdem herzlichen Glückwünsch zur Schwangerschaft und ich drücke die Daumen dass sie doch noch verlängern

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie deinen Arbeitsvertrag auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert, kann sie wegen Diskriminierung von Frauen auf Schadensersatz von Dir angeklagt werden.

    Wenn sie aber einen anderen Grund angibt, egal welchen, braucht die Firma bei den Vertrag nicht verlängern.

    Quelle(n): hört sich doof an, und ist auch doof. Das ist nunmal feministische deutsche Gesetzgebung @ alle anderen: Meine Antwort entspricht tatsächlich der Gesetzgebung. Ich habe es nur etwas einfach formuliert! Woher ich das weiss? Ich habe mein (das erste) Examen in Rechtswissenschaften mit "magna cum laude" bestanden......Sollte der Arbeitgeber auf deine Nachfrage hin als Grund die Schwangerschaft angeben, und sei es nur in einem zB Telefongespräch, kannst du deinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen... Also steckt Euch die Daumen lieber in Eure dicken Popos! Gesetz ist nicht gerecht....und logisch schon lange nicht!
  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du glück hast, sehen die ausbeuter deine schwangerschaft noch nicht und du bekommst die verlängerung.

    was ich hier schreibe dient nicht dazu die fragestellerin zu irritieren, sondern ist eine tatsache.

    sie bekommt mit 100 prozentiger sicherheit keine verlängerung ihres arbeitsvertrages, wenn die zeitarbeitsfirma von der schwangerschaft erfährt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.