wie steht ihr dazu, dass gotteslästerung illegal ist ?

soll sie das bleiben ?


zur info:

§ 166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

2009-02-23T15:34:26Z

@ uwe.P: studier mal nach dem ausnüchtern das StGB, bevor du deinen senf dazugibst und mich dumm von der seite anmachst.

Anonym2009-02-24T05:20:17Z

Beste Antwort

obwohl unsere gesellschaft eigentlich den anspruch erhebt, eine säkulare zu sein, geniessen die religionen das privileg als weltanschauung besonders geschützt zu werden. nicht genug, dass sie wie in einem reservat von den bösen einflüssen der vernunft begabten wesen behütet werden sollen und den staat missbrauchen, eintreiber für kirchensteuern zu sein, wollen sie auch das strafrecht zum eigenen nutzen angewendet sehen.

es kann dem staat eigentlich egal sein, wie seine einwohner über gott und seine einrichtungen denken und wenn sich kritiker über diese vereine lustig machen wollen, dann sollten sie das tun können. worin besteht das öffentliche interesse, dass eine judikative sich zum büttel des klerus machen soll?

wenn es um den inneren frieden geht, dann gehört meines erachtens dazu, die weltanschaulichen einflüsse aus dem öffentlichen leben heraus zu halten. religion hat weder in der bildung noch im zusammenhang mit der öffentlichen ordnung besitzansprüche.

kirche,religion, glauben kann im privaten stattfinden. wenn unsere verfassung das garantiert, reicht das völlig aus. und kirche kann sich recht gut selbst verteidigen, meinetwegen sogar privatrechtlich.

deswegen halte ich die gotteslästerungs-paragrafen für nicht vereinbar mit einem staatswesen, das sich weltanschaulich neutral verhalten soll. weg damit. und zwar ersatzlos. es gibt auch ein naturrecht auf blasphemie.

cx

Anonym2009-02-23T22:05:28Z

Scheiss drauf, viele Menschen die von Gott predigen sind geistige Primaten, Verbrecher, sie geniesen den Schutz vor dem Gesetz für ihre Altmodische Sicht der Dinge. Warum soll ich sowas gutheißen, lieber lass ich mich am Heuhaufen verbrennen, als das ich ich so ein Unrecht toleriere.

Schweigen2009-02-23T17:42:52Z

Die geistige Blasphemie ist gegen Natur, denn Sie ändern das Konzept des Wortes!

Anonym2009-02-23T16:09:00Z

Das ist letztendlich das Bekenntnis zu unserer noch (!) mehrheitlichen christlichen Kultur, die diese mitteleuropäische Zivilisation seit nun mehr als einem Jahrtausend maßgeblich geprägt hat. ´

Das Kreuz hängt wiederum noch (!) in allen öffentlichen Gebäuden und um die Hälse derer, die diese Kultur gewahrt sehen möchten.

Da ist natürlich nebst christlicher Partei auch das Rechtssystem gefordert. Also sieh' diesen Gesetzestext mal als ein Tribut an die immer noch vorherrschende Weltanschauung dieser Breitengrade.

Und letztendlich ist er auch eine Anlehnung an unsere Verfassung, sprich Grundgesetz: das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch Religionszugehörigkeit. Das sollte in jedem Falle gewahrt bleiben.

Da diese Angelegenheit gerade in der heutigen Zeit derart sensibel besetzt ist, auch im Bezug auf das Miteinander mit anderen Religionen, finde ich diese "ordnende" Rechtsauffassung angebracht.

Man sollte sich hier wiederum nicht in Begrifflichkeiten verstricken, sondern den Horizont etwas weiter stecken. ;-)

@DR:
Fanclub unterwegs, ja!? Ich fühle mich geehrt über soviel Interesse an meiner Antwort ... ;-))
Ach so, natürlich, das war bestimmt die Sache mit dem "Horizont"!

erhardgr2009-02-23T15:23:48Z

Dieser Paragraf wird sehr ungenau manchmal als "Gotteslästerungs-Paragraf" bezeichnet. betrifft aber nicht Gotteslästerung, sondern das Stören des öffentlichen Friedens durch Beschimpfung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.

Also auch wenn jemand zB den (Internationalen) Bund der Konfessionslosen und Atheisten in einer Weise unflätig beschimpft, die den öffentlichen Frieden stört.

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