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wie steht ihr dazu, dass gotteslästerung illegal ist ?
soll sie das bleiben ?
zur info:
§ 166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
@ uwe.P: studier mal nach dem ausnüchtern das StGB, bevor du deinen senf dazugibst und mich dumm von der seite anmachst.
22 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
obwohl unsere gesellschaft eigentlich den anspruch erhebt, eine säkulare zu sein, geniessen die religionen das privileg als weltanschauung besonders geschützt zu werden. nicht genug, dass sie wie in einem reservat von den bösen einflüssen der vernunft begabten wesen behütet werden sollen und den staat missbrauchen, eintreiber für kirchensteuern zu sein, wollen sie auch das strafrecht zum eigenen nutzen angewendet sehen.
es kann dem staat eigentlich egal sein, wie seine einwohner über gott und seine einrichtungen denken und wenn sich kritiker über diese vereine lustig machen wollen, dann sollten sie das tun können. worin besteht das öffentliche interesse, dass eine judikative sich zum büttel des klerus machen soll?
wenn es um den inneren frieden geht, dann gehört meines erachtens dazu, die weltanschaulichen einflüsse aus dem öffentlichen leben heraus zu halten. religion hat weder in der bildung noch im zusammenhang mit der öffentlichen ordnung besitzansprüche.
kirche,religion, glauben kann im privaten stattfinden. wenn unsere verfassung das garantiert, reicht das völlig aus. und kirche kann sich recht gut selbst verteidigen, meinetwegen sogar privatrechtlich.
deswegen halte ich die gotteslästerungs-paragrafen für nicht vereinbar mit einem staatswesen, das sich weltanschaulich neutral verhalten soll. weg damit. und zwar ersatzlos. es gibt auch ein naturrecht auf blasphemie.
cx
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gut, das trifft ja bei den Bezeichnungen "Wüstengott" und "Wüstenreligion" noch nicht wirklich zu weil es noch recht harmlos ist.
Das einige Katholiken gerne wieder den Arm zum Führergruss heben würden, so wie es damals auch war, ist ja nun anhand einiger Bruderschaften belegbar.
Also auch eher eine Tatsache als ein Beleidigung.
Aber ich werde mich dann doch mal mit Yahoo in Verbindung setzen falls mal wieder ein angeblicher Christ meinen Glauben mit "Nazireligion" oder "Gaskammerreligion" verunglimpft.
Und Ja Maria, träume schön weiter:
"Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"
beinhaltet alle Glaubensformen inklusive dem Satanismus.
- Thomas MogutLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Artikel besagt nicht, dass Gotteslästerung illegal ist , er will verhindern, das Leute auf Grund Ihres Glaubens diskriminiert werden.
Es geht darum "Religionsverhetzung" zu verhindern , darum dass Meinungen ala "Tod allen Moslem" oder "20 Gründe Christen zu hängen" nicht verbreitet werden.
Gotteslästerung ist zum Glück nicht illegal und m. E. gleichzusetzten mit Atheistenlästerung.
EDIT:
Yakito, sich hinzustellen und zu sagen "das Christentum/Islam/was auch immer ist falsch und diese Leute die grössten Trottel, die es überhaupt gibt"., ist sehr wohl erlaubt, solange es den "öffentlichen Frieden" nicht stört, nur denke ich dass man mit solchen Aussagen ohne Argumente nachzureichen auch nicht gerade die eigene Intelligenz profiliert^^
- erhardgrLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dieser Paragraf wird sehr ungenau manchmal als "Gotteslästerungs-Paragraf" bezeichnet. betrifft aber nicht Gotteslästerung, sondern das Stören des öffentlichen Friedens durch Beschimpfung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
Also auch wenn jemand zB den (Internationalen) Bund der Konfessionslosen und Atheisten in einer Weise unflätig beschimpft, die den öffentlichen Frieden stört.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Thomas Mogut hat völlig Recht.
Es geht in diesem Artikel um Volksverhetzung und nicht um Gotteslästerung.
Ich habe jederzeit - auch in der Öffentlichkeit - das Recht dazu, mich hinzustellen und zu sagen/schreien/schreiben "Gott ist ein totaler Vollidiot und so ziemlich das Dümmste, das mir jemals begegnet ist!" Niemand hat das Recht, mich dafür zu belangen. Denn diese Aussage unterliegt dem höchsten Recht, das wir als Bürger haben, dem Grundgesetz der Verfassung (Meinungs- und Glaubensfreiheit).
Was ich jedoch NICHT darf ist, mich hinzustellen und zu sagen das Christentum/Islam/was auch immer ist falsch und diese Leute sind die grössten Trottel, die es überhaupt gibt.
Denn damit bezieht man sich nicht auf eine Glaubenstechnische Sache, sondern auf die Menschen, die einen bestimmten Glauben ausüben.
Und ja, auch als Atheist bin ich der Meinung, dass dieser Artikel unbedingt bestehen muss und Religionshetze illegal bleibt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich finde jeder sollte glauben was er will, aber dem Anderen auch seinen Glauben lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gotteslästerung ist nicht illegal.
Gott ist hier nicht das Rechtssubjekt, schon gar nicht das Schutzobjekt.
Gott ist weder natürliche Person, noch juristische Person.
Es ist nicht (mehr) möglich, Gott rechtlich zu schützen (bis 1969 ging's noch).
Jede Verunglimpfung des Glaubens Anderer, die in einer Weise geschieht, dass der öffentliche Friede gestört wird, gehört meiner Meinung nach zu Recht vereitelt und bestraft!
Dieser Paragraf muss im Strafgesetzbuch verbleiben, da Religionsfreiheit eben nicht den Glauben an sich schützen kann.
Er muss bleiben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warum sollte Gotteslästerung illegal sein wenn es den doch garnicht gibt.
- vor 1 Jahrzehnt
Die geistige Blasphemie ist gegen Natur, denn Sie ändern das Konzept des Wortes!