Kann man dafür bestraft werden ?

Wenn jemand im Internet eine fakeperson abgibt, z.B. einen Lehrer oder Kollegen usw........kann derjenige dafür bestraft werden???

Anonym2009-02-13T07:58:05Z

Beste Antwort

Seufz, der Satzbau, wer soll "derjenige" sein?
Vermutlich meinst du den Faker. Das Vortäuschen eine fremde Person zu sein ist an sich noch nicht strafbar, kann aber zivilrechtliche Konsequenzen haben (Unterlassungsklage etc.).
Bei Hinzutreten weiterer Umstände sind aber eine ganze Menge Straftatbestände denkbar.

Betrug und Computerbetrug (§§263,263a StGB), falls Geld erschlichen werden soll.

"Fälschung beweiserheblicher Daten" (§§269, 270 StGB), falls die gefälschten Daten "im Rechtsverkehr beweiserheblich" sind. Das kann eventuell schon bei einer falschen Anmeldung bei einer Community etc vorliegen, schließlich wird das anbietende Unternehmen über die Person des Vertragspartners getäuscht. Die Anmeldung muss nicht mal kostenpflichtig sein, § 269 StGB setzt keinen Vermögensschaden vorraus. Die Strafdrohung ist immerhin bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Am häufigsten wird aber eine Beleidigung vorliegen. Die Beleidigung muss nicht direkt gegenüber dem Beleidigten geäussert werden, es reicht die "vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung".
Es reicht aus, wenn das Opfer als lächerlich dargestellt oder sein "sozialer Wert" angegriffen wird.
Falls eine falsche Tatsache behauptet wird kommen auch üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht.

carpe_diem2009-02-13T08:54:56Z

ich denke,wenn die Person exestiert,dann kann man dafür bestraft werden,aber wenn es nur eine FAke Person ist,denke ich,das es nicht ganz so schlimm ist,diese Person gibt es ja nicht!!!
Ich bin auch der rosa rote Panther....Grins!!!!

The Power2009-02-13T07:55:56Z

ja

Kapaun2009-02-13T07:47:21Z

Wenn die Fakeperson im wirklichen Leben existiert: Ja, klar kann er dann bestraft werden.

Zimmerlinde2009-02-13T07:34:21Z

Ja, das kann man, wenn man demjenigen auf die Schliche kommt.

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