kündigung vom alten vermieter neuer vermieter ?

hallo!
Also es geht darum das meine Freundin ihre Wohnung gekündigt hat. Zwischenzeitlich wurde die Wohnung verkauft,aber sie hat noch die Kündigung vom alten Vermieter.Nun sagt der neue Vermieter das sie die Türen erneuern soll,streichen soll etc.Sowohl in ihrem Mietvertrag wie in der Bestätigung ihrer Kündigung vom alten Vermieter steht das sie die Whg besenrein überlassen soll.Kann der neue Vermieter jetzt solche Forderungen stellen wie oben genannt ? Weil ich der Meinung war das der neue Vermieter die Mietverträge mit übernimmt.Danke für eure Antworten

2009-01-28T02:03:07Z

@ schatz du anscheinend nicht haha

Anonym2009-01-27T11:02:07Z

Beste Antwort

Der Mietvertrag gilt!!! Besenrein. hat sie allerdings die Türen kaputt gemacht, das ist was anderes. Normale Abnutzung ist hin gegen normal
Es gilt das was im Mietvertrag steht nicht was der neue Vermieter möchte.

Trouper 012009-01-28T11:04:51Z

Kauf bricht kein Mietrecht.

Mit anderen Worten: Für Deine Freundin ist der a l t e Mietvertrag bindent. Da kann der neue Eigentümer sagen was er will.

Wichtig ist der Mietvertrag mit dem "alten" Vermieter.

Bist Du Dir dennoch unsicher...geh zum Mieterverein...

Schau im Netz, es gibt genügend Urteile diesbezüglich...Bye

horsch2009-01-28T02:07:13Z

Wenn sie die Türen nicht über normalen Gebrauch hinaus strapaziert hat, muss sie gar nichts machen! Der Mietvertrag hat nach wie vor Bestand! Sie soll den Vermieter mal fragen auf welcher Grundlage er meint, diese Forderung stellen zu können!

k l2009-01-27T11:27:59Z

Dein alter Mietvertrag ist noch gültig: Also Besenrein.

Der Verkauf der Wohnungen - egal ob der erste an den Spekulanten, oder der zweite an den Privatier - ändert zunächst gar nichts an den bestehenden Mietverhältnissen. Nach dem Gesetz tritt nämlich der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein, denn

Kauf bricht nicht Miete!

Auch nach der Umwandlung:

Mieter haben Rechte!

Ihr Mietvertrag bleibt uneingeschränkt gültig!

Im Einzelnen bedeutet das:



Mietzahlungen:



Solange der Käufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, muss die Miete an den alten Besitzer gezahlt werden. Im Zweifelsfall haben betroffene MieterInnen das Recht, die Grundbuchakten einzusehen. Wenden Sie sich getrost ans Grundbuchamt im Amtsgericht. Allerdings darf nicht jeder das Grundbuch einsehen, sondern nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat und das auch nachweisen kann. Daher: den Mietvertrag mitnehmen (oder einen sonstigen Nachweis, dass Sie der Mieter sind).

Ausnahme: Der alte Vermieter hat Sie schriftlich dazu aufgefordert, die Miete an den neuen zu zahlen, oder der neue Besitzer legt eine entsprechende Vollmacht vor. Nähere Informationen enthält der Ratgeber Eigentümerwechsel.

Anonym2009-01-27T11:05:37Z

Das beste ist bei solchen Fragen immer noch der Mieterverein in Deiner Stadt,steht auch im Telefonbuch.Und die werden Dir oder Deiner Freundin sagen das sich die Gesetze geändert haben.Und das man die Wohnung nur noch Besenrein hinterlassen muß.Weil die anderen Klauseln die in jedem Mietvertrag gestanden haben unwirksam sind.Aber der sicherste weg ist der Mieterverein.

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