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kündigung vom alten vermieter neuer vermieter ?

hallo!

Also es geht darum das meine Freundin ihre Wohnung gekündigt hat. Zwischenzeitlich wurde die Wohnung verkauft,aber sie hat noch die Kündigung vom alten Vermieter.Nun sagt der neue Vermieter das sie die Türen erneuern soll,streichen soll etc.Sowohl in ihrem Mietvertrag wie in der Bestätigung ihrer Kündigung vom alten Vermieter steht das sie die Whg besenrein überlassen soll.Kann der neue Vermieter jetzt solche Forderungen stellen wie oben genannt ? Weil ich der Meinung war das der neue Vermieter die Mietverträge mit übernimmt.Danke für eure Antworten

Update:

@ schatz du anscheinend nicht haha

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Mietvertrag gilt!!! Besenrein. hat sie allerdings die Türen kaputt gemacht, das ist was anderes. Normale Abnutzung ist hin gegen normal

    Es gilt das was im Mietvertrag steht nicht was der neue Vermieter möchte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mietvertrag muß vom Käufer übernommen werden. Besenrein heißt sauber ohne Beschädigungen an der Mietsache

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie hat ja beim alten Vermieter gekündigt und hält somit auch ihre Kündigunsfrist ein. Sie muss überhaupt nichts machen, denn der neue Vermieter ist für sie nicht maßgebend und sie muss nur die Wohnung besenrein verlassen, wie es in ihrem Mietvertrag steht.

    Sie hat ja mit dem neuen Vermieter keinen Vertrag abgeschlossen, also hat der auch noch nichts zu melden. Den Mietvertrag ja nicht weg werfen, den könnte man evtl. noch brauchen, falls der Neue Probleme bereiten würde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kauf bricht kein Mietrecht.

    Mit anderen Worten: Für Deine Freundin ist der a l t e Mietvertrag bindent. Da kann der neue Eigentümer sagen was er will.

    Wichtig ist der Mietvertrag mit dem "alten" Vermieter.

    Bist Du Dir dennoch unsicher...geh zum Mieterverein...

    Schau im Netz, es gibt genügend Urteile diesbezüglich...Bye

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie die Türen nicht über normalen Gebrauch hinaus strapaziert hat, muss sie gar nichts machen! Der Mietvertrag hat nach wie vor Bestand! Sie soll den Vermieter mal fragen auf welcher Grundlage er meint, diese Forderung stellen zu können!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Maßgeblich ist die Übergabe. Was dort festgestellt wird, muss gemacht werden. Vorherige Absprachen sind nicht gültig. Man kann den Zustand einer Wohnung erst beurteilen, wenn die Wohnung leer ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mieter sind nicht verpflichtet, die wohnung frisch gestrichen zu übergeben. das steht zwar oft in den vorgedruckten mietverträgen, stimmt aber nicht. es sei denn, es wurde irgend was extremes mit den wänden angestellt.

  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer soll das verstehen?

  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein alter Mietvertrag ist noch gültig: Also Besenrein.

    Der Verkauf der Wohnungen - egal ob der erste an den Spekulanten, oder der zweite an den Privatier - ändert zunächst gar nichts an den bestehenden Mietverhältnissen. Nach dem Gesetz tritt nämlich der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein, denn

    Kauf bricht nicht Miete!

    Auch nach der Umwandlung:

    Mieter haben Rechte!

    Ihr Mietvertrag bleibt uneingeschränkt gültig!

    Im Einzelnen bedeutet das:

    Mietzahlungen:

    Solange der Käufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, muss die Miete an den alten Besitzer gezahlt werden. Im Zweifelsfall haben betroffene MieterInnen das Recht, die Grundbuchakten einzusehen. Wenden Sie sich getrost ans Grundbuchamt im Amtsgericht. Allerdings darf nicht jeder das Grundbuch einsehen, sondern nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat und das auch nachweisen kann. Daher: den Mietvertrag mitnehmen (oder einen sonstigen Nachweis, dass Sie der Mieter sind).

    Ausnahme: Der alte Vermieter hat Sie schriftlich dazu aufgefordert, die Miete an den neuen zu zahlen, oder der neue Besitzer legt eine entsprechende Vollmacht vor. Nähere Informationen enthält der Ratgeber Eigentümerwechsel.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das beste ist bei solchen Fragen immer noch der Mieterverein in Deiner Stadt,steht auch im Telefonbuch.Und die werden Dir oder Deiner Freundin sagen das sich die Gesetze geändert haben.Und das man die Wohnung nur noch Besenrein hinterlassen muß.Weil die anderen Klauseln die in jedem Mietvertrag gestanden haben unwirksam sind.Aber der sicherste weg ist der Mieterverein.

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