Zuerst, nein auf diese Frage will ich natürlich keine Antwort, aber es ist erstaunlich mit welcher Naivität viele Nutzer hier Fragen stellen, wo sie illegal im Internet Filme runterladen und anschauen können, hier zwei Beispiele von vielen: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090124055252AA3WAO3&r=w#EJB_UzG0VDPFRfL8uS7Ko5DJxwWg6dgchXzt0xZzlBseen7HwZ7. http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Alv1FrM3CxvF5GpZ3J1mrjYICgx.;_ylv=3?qid=20090124040031AAG9M2l&show=7#profile-info-WeBDRvg1aa
Was sind das für Menschen, die sich offen hinstellen und (indirekt) fragen, wie und wo man am besten klaut? Ob die sich im Supermarkt auch hinstellen und das gleiche lautstark fragen?
Und was sind das für Leute, die darauf antworten "Das gibt es auf der Seite kino.XX". Sind denen nicht klar, was das für Folgen haben kann?
2009-01-24T08:38:27Z
@Notenstände: Über dein Argumentation kann man mit nur dem Kopf schütteln. 1. Der Gesetzgeber verbietet den Download aus offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage. Und Filme, die auf kino.XX angeboten sind, sind wohl mehr als offensichtlich rechtswidrig. google.de als ebenfalls offensichtlich rechtswidrig darzustellen ist schon ein harten Tobak. 2. Browser verboten. Noch größerer Blödsinn. Der mögliche Rechteinhaber erlaubt der Allgemeinheit, eine Seite zu betreten, wünscht er es nur gegen Bezahlung oder gar nicht, kann er es per Kennwort schützen und so vor der Allgemeinheit schützen. 3. Bilder bei google: Im Gegensatz zu Filmen hat der Rechteinhaber ausdrücklich erlaubt, die jeder diese Betrachten kann, möchte er es nicht, so muss er Sie halt per Kennwort schützen. Außerdem erlaubt er Rechteinhaber durch das öffentliche Zuschau stellen die Betrachtung.
Entschuldigun,g aber eine Argumente würden jeden Juristen zum lachen bringen.
Clemi2009-01-24T06:13:05Z
Beste Antwort
Ich wunder mich auch jeden Tag hier aufs neue... können die Leute nicht Recht von Unrecht unterscheiden? Ich würd nie auf die Idee kommen, in einem öffentlichen (!) Portal zu fragen, wo man illegal irgendwelche Sachen runterladen kann. Ich stell doch hier auch keine Frage, wo ich günstig Partygras kaufen kann, oder ob jemand n bisschen Koks für mich übrig hat.
Das sind dieselben Leute, die sich über den bösen Abzocker Zumwinkel aufregen. Der hat doch auch nur geglaubt das man ihn nie erwischt. "das macht doch jeder, da wäre man ja dumm, wenn man nicht auch...."
Ach du grüne Neune!! *Hände über Kopf verschlag.*
Wie kann man denn nur so naiv sein? Die glauben wohl tatsächlich, dass sie im Internet anonym sind...*kopfschüttel*....ja das stimmt allerdings mit deinem Beispiel mit dem Supermarkt ^^. Bin jetzt über ein Jahr dabei und habe schon so einiges mitbekommen aber sowas?
Das ist ja wirklich die absolute Spitze! Hmh...ich denke die die darauf antworten, denken nicht so weit. Der Yahoo Clever-Punktewahn vernebelt ihren Verstand, so scheint es. ;)
Ob ein ansehen/anhören eines gecachten Materials (eines aktuellen Kinofilms im .flv oder divx-Format) z. B. bei youtube als Straftat zu sehen ist, hängt schonmal von der Rechtslage und des jeweiligen Landes ab.
Hier gehts rund: http://books.google.de/books?id=5butdsq25lEC&pg=PA172&lpg=PA172&dq=download+nicht+fl%C3%BCchtige+kopie&source=web&ots=-hcQKQNnKd&sig=oJPDexU9ONowBRe7f8ZiCZ3Hwk4&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result
Deine Aussage, die einen Stream ja schon als illegal darstellt, impliziert auch das der Browser eine permanente Vervielfältigungsmachine ist, die urheberrechtlich geschütztes Material runterlädt (im Cache). Die Konsequenz: Browser gehören verboten, und im Internet surfen ist permanent illegal, jawohl! So einfach ist es aber nicht....
Was ich dir damit sagen will ist das du eine Sache zuviel unterstellst, obwohl diese nicht eindeutig geklärt ist [ansonsten zeige mir die Passage in den Gesetzestexten]:
"wo sie illegal im Internet Filme ...anschauen können,"
könnte man auch ersetzen durch:
""wo sie illegal im Internet Bilder ...anschauen können,"
=> Google bietet in der Bildersuche teilweise urheberrechtlich geschütztes Material zum Betrachten an, ist das Betrachten dieser, weil nunmal im Cache des Browser, als Download anzusehen und somit illegal?
In dem BewuÃtsein also, das Google urheberrechtliches Material anbietet: Was sind das für Leute, die auf die Seite www.google.XX oder ähnliches verlinken?
Die zweite Frage ist zwar grenzwertig, aber das war's auch schon. Ob die Antwort als grenzwertig anzusehen ist, das ist wiederum ein anderes Thema.
Die erste Frage hat aber nicht zum Ausdruck gebracht ob es sich um einen illegalen Download handelt, von daher deplaziert. Du hast dir also mindestens ein megaschlechtes Beispiel ausgewählt, denn es gibt auch freie Filme die man runterladen kann ["in dubio pro reo"].
"Was sind das für Menschen, die sich offen hinstellen und (indirekt) fragen, wie und wo man am besten klaut?" Das sind meistens Menschen die nichts oder kaum was haben. Der Vergleich mit einem Downloader hinkt aber total, denn wer fragt wie man am besten klaut hat sicherlich nichtmal das Geld für's Internet...
"Ãber dein Argumentation kann man mit nur dem Kopf schütteln." Sie ist vollkommen sachlich. Was für dich offensichtlich ein Download ist, ist für den Juristen kein Download. Ein Download ist dauerhafter Natur.
"google.de als ebenfalls offensichtlich rechtswidrig darzustellen ist schon ein harten Tobak." Das ist aber deine Argumentation in Bezug zu Filmen, Serien, Fotos, sonstigen Ausschnitten ect. die bei Google, Youtube usw. gelten müssten. Du sagt quasi, das wenn jemand das da hochgeladen hat, und ich das per Zufall anschaue und daher im Browsercache landet, illegal ist. Ein Download ist nunmal eine ->dauerhafte<- Speicherung. Wäre dem nicht so, müsste man ja auch Youtube für Deutsche sperren/den Link dazu hier zensieren, denn ein GroÃteil der hochgeladenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
"Browser verboten. Noch gröÃerer Blödsinn." Genau, das folgt aber aus deiner Aussage.
"wünscht er es nur gegen Bezahlung oder gar nicht, kann er es per Kennwort schützen und so vor der Allgemeinheit schützen." Da gab es doch mal was... http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/08/814009.html http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071107_lghh_psykoman.htm
Tja, sogar mancher Richter sieht also anders. Was für eine "Ãberraschung".
"Bilder bei google: Im Gegensatz zu Filmen hat der Rechteinhaber ausdrücklich erlaubt" Nur weil eine Robots.txt fehlt? Vielleicht wuÃte der Rechteinhaber nicht davon, das über Robots.txt die Ausschlusmöglichkeit besteht? Und wenn, manche Suchmaschinen halten sich nicht an diese Datei...mit dem Upload ist noch lang nicht die Willenserklärung des Rechteinhabers gegeben, diese Datei überall wiederzugeben zu können (z. B. in Foren)
"AuÃerdem erlaubt er Rechteinhaber durch das öffentliche Zuschau stellen die Betrachtung." Eh irrelevant, da es um die Vervielfältigung (hier im Cache) geht. Aber der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, gewisse Sachen auszulassen:
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html
"Entschuldigun,g aber eine Argumente würden jeden Juristen zum lachen bringen."
Ein Teil dieser "Argumente" sind Folgerungen deiner Aussage/Meinung. Actio = Reactio quasi. Lachen wird da kein Jurist, bedauere. Mit myspace lässt sich das sogar prima erklären...