Mietvertrag kündigen im Todesfall, 3 Monate Frist?

Die Mutti meiner Arbeitskollegin ist am 3.1.09 verstorben. Sie wohnte bei einem privaten Vermieter, welcher jetzt zusätzlich zur Kündigung den Totenschein und einen Erbschein (letzteren hat sie gar nicht) haben will. Darf der das und muß sie wirklich noch 3 Monate die Kündigungsfrist einhalten und zahlen, obwohl doch der Tod irgendwie höhere Gewalt ist?
Bitte nur ernst gemeinte Antworten, wir sind wirklich ratlos, da wir uns noch nie um derartige Nachlaßfragen kümmern mußten.
Danke schon mal im Voraus.

Sprendlinger2009-01-23T08:03:06Z

Beste Antwort

Die Kündigungsfrist beträgt auch im Todesfall 3 Monate, in Deinem Fall zum 1.5, da ja sicher noch nicht am 3.1 gekündigt wurde. Der Mietvertrag geht auf den Erben über. Du musst nur dem Vermieter beweisen, wer der Erbe ist, da nicht jeder kündigen kann. Der Vermieter ist besonders vorsichtig, aber ich kann ihn irgendwie verstehen. Vorteil von Kündigung bei Todesfall: Langfristige Verträge müssen auch nicht eingehalten werden.
Vielleicht ist der Vermieter ja bereit einen Mietauflösungsvertrag zu machen. Dann kann man früher einen Termin vereinbaren. Auch ist es möglich, dem Vermieter zu erlauben, die Wohnung früher zu vermieten. Man muss dann nur bis zu Beginn des neuen Vertrages den Ausfall zahlen.
Meist benötigt man schon die 3 Monate um alles auszuräumen und die Wohnung vertragsgemäß herzurichten

Peter K2009-01-25T13:59:18Z

Deine Arbeitskollegin hat vermutlich das Erbe nach der verstorbenen Mutter angenommen. Damit hat sie praktisch den Mietververtrag mit allen Rechten und Pflichten mitgeerbt. Sie muß also innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen und so lange auch noch Miete zahlen.
Nachweis zur Kündigung ist dabei auch Testament oder Erbschein. Hat sie den Erbschein nicht muß sie ihn bei Amtsgericht/Nachlaßgericht beantragen.

su_lai_ke2009-01-24T07:02:55Z

Ja, im Todesfall hat der Erbberechtigte (als Rechtsnachfolger der Verstorbenen - daher die Frage nach dem Erbschein) eine dreimonatige Kündigungsfrist ... das ist auch gut so, weil die meisten nicht sofort in der Lage sind, den Haushalt der Verstorbenen aufzulösen.

Viele Vermieter lassen sich aber auch auf eine Verkürzung der Frist ein, wenn ein passender Nachmieter gefunden ist (den muss nicht deine Kollegin suchen, denn er muss dem Vermieter gefallen, nicht ihr).

Sus2009-01-23T15:36:53Z

Schau mal da rein.Vielleicht hilft das weiter.

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erbschaftsteuerrecht/todesfall-totenschein-sterbeurkunde.html

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erbschaftsteuerrecht/antrag-auf-erbschein-und-erbscheinsverfahren.html

Anonym2009-01-23T15:30:59Z

Hi, ja der Mietvertrag geht an die Erben über, diese müssen in der Regel die Wohnung ausräumen und bei Bedarf renovieren und da sind 3 Monate nicht gerade viel Zeit, sollte es keine Erben geben (deshalb der Erbschein) übernimmt dies die Gemeinde, es sollte aber Möglich sein, mit Einverständnis des Vermieters den Mietvertrag früher zu beenden wenn ein Nachmieter gefunden wird!!! :-)))

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