Wann kann ich bei eBay rechtlich belangt werden?

Ich habe vor Kurzem einen Bericht im Fernsehen gesehe, in dem betrügerische Anwälte eBay nutzer legal abmahnen. Sie tun dies, indem Sie behaupten jemand handle gewerblich auf eBay, sich dann eine (meist schlecht gehende) Firma aus dieser Branche suchen, und dann den eBay Händler abmahnen. Für die Firma ist dies kostenlos, doch da die Anwälte meistens erfolgreich sind muss der Beklagte (also der eBay Händler) die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.

Daher meine Frage, ab wann kann man bei eBay als gewerbetreibend beurteilt werden, also ab wann kann auch ich von solchen Anwälten abgemahnt werden?!?

Will nämlich mal meinen Dachboden ausmisten und hab dabei an eBay gedach ;-)

sparks_girl952009-01-10T14:44:45Z

Beste Antwort

Dachbodenentrümpelung sollte nicht interessant sein für diese Anwälte. Vielmehr richtet es sich an Anbieter, die Neuware in größeren Mengen anbieten, welche sie vielleicht selbst als Schnäppchen irgendwo mitgenommen haben und versuchen es gewinnbringend auf Ebay zu verkaufen.
Oftmals gibt es ja Outletverkäufe, wo Du etliche Stücke in großer Stückzahl zu Schleuderpreisen mitnehmen kannst, Schuhe vom Markenhersteller in allen Größen für je 10 Euro das Paar, welche Du locker mit 50 Euro verkaufen kannst. Dann könnte man Dir, auch als Privatverkäufer, gewerbliches Handeln nachsagen.
Aber Dachboden-Entrümpelung aus Privatbesitz ist ungefährlich.
Wirst ja nicht einen ganzen Umzugskarton neuester Software rumstehen haben oder eine nagelneue Kollektion von Adidas.

Bernd L2009-01-12T04:45:09Z

Ein wichtiger Punkt vorweg. Jemand hat geschrieben "Unterschreibe
doch die Abmahnung, der wird dich schon nicht verklagen."
AUF KEINEN FALL EINE ABMAHNUNG UNTERSCHREIBEN OHNE
ANWALTLICHE BERATUNG.
Eine Abmahnung wäre möglich, wenn du z.B. Bilder oder anderes aus
Original-Produktbeschreibungen verwendest oder wenn du Waren
einer Firma anbietest, deren Produkte nur von lizensierten Händlern
verkauft werden dürfen (meist Modeartikel). Wegen Dachboden-
Entrümpelung brauchst du dir bestimmt keine Sorgen machen. Wenn gestohlene Sachen verkauft werden oder
illegales angeboten wird (Kinderpornografie z.B.) kriegst du
keine Abmahnung, dann kommt die Polizei.

JurStream2009-01-11T03:40:11Z

Sobald du die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft gemäß § 14 BGB iVm. § 2 Abs.1 HGB erfüllst, gilst du als gewerblicher Händler und hast die dafür vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen.

Unter den Unternehmerbegriff fällt man, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt (O-Ton BGH).

In deinem Fall kannst du davon ausgehen, dass ein einmaliger Verkauf vieler Sachen aus Privateigentum nicht als auf Dauer angelegt erscheint und somit wohl kein gewerblicher Handel vorliegt. Allerdings kann sich dass je nach Menge und Dauer der Verkaufsaktion auch ändern. Daher solltest du nach einigen Dutzend Produkten langsam vorsichtig werden.

Heikosalztange2009-01-10T14:43:39Z

Paranoid.. brauchst dir keine Sorgen machen.. das ist alles verrückmacherei.. du kannst nur belangt werden
für sachen die du geklaut hast, oder wenn du sachen verkaufst die gefälscht sind oder durch sonstige illegalen handlungen bei den du dinge für dich gewonnen hast , die du verkaufst


Isn furchtbar ausgedrückt aber is ja schon spät und ich dröhn mich von allen seiten mit Musik, Fernseher, Handy zu..^^

Anonym2009-01-10T14:33:56Z

Wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist,unterschreibe doch die Abmahnung,aber zahle nicht.Wenn der Anwalt mitkriegt,dass Du wirklich kein Gewerbe betreibst,wird er kaum Klage einreichen und ggf auch verlieren.

Weitere Antworten anzeigen (1)