DAS FAHRZEUG HATTE BIS 07.2007 TÜV WURDE ABER ERST AM 29.05.2008 ABGEMELDET. MUSS ICH NUN ZUR BAURAT-ABNAHME ODER KANN ICH NUN NOCH ZUR TÜV-ABNAHME?
2009-01-10T06:04:35Z
sorry mit der großschreibtaste. mir wurde erzählt das ein fahrzeug was länger wie 1 jahr kein tüv mehr hat zum baurat muss. ( da wird wohl alles 100 % nachgesehen und ist auch teurer) wenn ich es wissen würde,würde ich hier nicht so eine frage stellen.DANKE
Ralf K2009-01-10T12:33:51Z
Beste Antwort
Seit dem 01.03.2007 gilt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Seitdem benötigen Fahrzeuge die weniger als sieben Jahre abgemeldet waren zur Wiederzulassung nur eine normale Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Nur Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden benötigen ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO. Früher war das bereits nach 18 Monaten der Fall.
Also in Deutschland macht das der TÃV und soviel ich weià muss ein Fahrzeug erst nach zwei Jahren zum Sondergutachten ,aber das sagt man dir auch beim TÃV ob ein Sondergutachten notwendig ist oder eine normale TÃV -Prüfung reicht.