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AB WANN MUSS ICH MIT EINEM AUTO ZUM BAURAT?

DAS FAHRZEUG HATTE BIS 07.2007 TÜV WURDE ABER ERST AM 29.05.2008 ABGEMELDET. MUSS ICH NUN ZUR BAURAT-ABNAHME ODER KANN ICH NUN NOCH ZUR TÜV-ABNAHME?

Update:

sorry mit der großschreibtaste.

mir wurde erzählt das ein fahrzeug was länger wie 1 jahr kein tüv mehr hat zum baurat muss. ( da wird wohl alles 100 % nachgesehen und ist auch teurer) wenn ich es wissen würde,würde ich hier nicht so eine frage stellen.DANKE

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Seit dem 01.03.2007 gilt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Seitdem benötigen Fahrzeuge die weniger als sieben Jahre abgemeldet waren zur Wiederzulassung nur eine normale Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

    Nur Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden benötigen ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO. Früher war das bereits nach 18 Monaten der Fall.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also in Deutschland macht das der TÜV und soviel ich weiÃ�� muss ein Fahrzeug erst nach zwei Jahren zum Sondergutachten ,aber das sagt man dir auch beim TÜV ob ein Sondergutachten notwendig ist oder eine normale TÜV -Prüfung reicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frage den Baurat, -wer auch immer das ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt war, muss es durch den Baurat.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Großschreibtaste klemmt. Und wieso ist ein Baurat denn plötzlich Ersatz für den TÜV?

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