Ich will einen Brief an eine Anwaltskanzlei schreiben in der 5 Rechtsanwälte arbeiten, von denen aber nur drei im Namen der Kanzlei genannt werden. Soll ich alle fünf in der Anrede aufzählen? Oder lieber "Sehr geehrte Herrn Rechtsanwälte? Oder nur die drei im Namen?
Es wäre gut, Du ergänzt die Bezeichnung der Praxis. Denn der Praxisname muss nicht automatisch mit den Herren zusammenhängen. Also bitte etwas konkreter, dann kann Dir auch geholfen werden. Ich versuche es trotzdem
Was nie falsch ist: Anwaltspraxis z.Hd. der Herren Dr. Müller, Dr. Schultze, Reimers, pp. Dieses pp. steht für eine unbenannte weitere Anzahl an Anwälten und ist die korrekte Schreibweise. Das ist insofern auch logisch, als das eine Praxis mit 5 Anwälten klein sein kann, wo endet es, wenn auf dem Briefbogen 50 Anwälte stehen? Also die Herren, welche den Namen der Praxis benennen, nutzen. Das pp. dann für die nicht benannten weiteren Personen nutzen. Wichtig: In der Anreise heisst es dann, wenn kein konkreter Herr angesprochen werden soll: Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte
Wenn ein konkreter und die anderen angesprochen werden sollen: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Schröder sehr geehrte Herren Rechtsanwälte