Mietnebenkosten Heizung siehe Details?

wird durch die Gasrechnung von uns beglichen.Wer muß die 2 x jährliche Wartung bezahlen?Mußten die ersten male (insgesammt 3 mal) nichts zahlen.Und diesmal wollte der Wartungsdienst ohne Vorankündigung über 100€ dafür haben.Und dies auch nicht auf Rechnung sondern Bar

horsch2009-01-08T07:35:53Z

Beste Antwort

Heizungswartung kostet Geld und hat mit der Gaslieferung nichts zu tun! Wenn die die ersten drei Mal nichts berechnet haben, hast Du Glück gehabt. Aber Rechnung müssen sie ausstellen! In der Mietwohnung darf die Ulage nur erfolgen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Normalerweise muss der Vermieter in Vorlage treten und kann dann abrechnen. Schau mal was im Mietvertrag steht. Aber drei Mal ist zu viel. Ein Mal im Jahr ist üblich!

Anonym2009-01-07T11:41:02Z

Wartungskosten sind Sache des Mieters.

Sprendlinger2009-01-07T08:06:56Z

Heizungswartungskosten werden meist mit der Umlage abgerechnet. - es kommt auf Deinen Vertrag an - Laut Vertrag /Hersteller ist aber nur 1 Wartung jährlich erforderlich. Manche Vermieter lassen die Wartung direkt bezahlen, damit sie kein Problem bei der Umlagenabrechnung haben. Um die 100 € sind ein normaler Preis. Eine Rechnung brauchst Du aber in jedem Fall, da Du die Kosten bei der Steuer absetzen kannst - Haushaltsnahe Dienstleistungen - Dabei darf aber nicht bar bezahlt werden, sondern es muss überwiesen werden.

schreibtmir2009-01-06T19:36:18Z

Wenn die Gasheizung in Eurer Wohnung oder Haus ist, kann der Vermieter im Mietvertrag Euch zur regelmäßigen Wartung verpflichten. Ihr seit dann jedoch nicht gezwungen, einen bestehenden Wartungsvertrag zu übernehmen, aber Ihr müßt die ordnungsgemäße Wartung auf Verlangen nachweisen. Daher solltet Ihr zum Nachweis auf eine ordentliche Rechnungen bestehen.

Handelt es sich um eine Zentralheizung, so wird die Wartung i.d.R. vom Vermiter veranlasst. Die Kosten können mit der Nebenkostenabrechung auf die Mieter umgelegt werden.

In der Regel findet ein Wartung ein Mal im Jahr statt. Ggf. kommt noch einmal der Schornfeger zur Kontrolle und/oder Reinigung.