Anonym
Beste Antwort
ist doch scheiss egal.
Tamara G
würd mal 5m sagen^^
O
Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen.
Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__43.html
Hari F
Ein Abschleppseil (oder als Gurt auch Abschleppgurt) ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge zum Abschleppen. Das Abschleppseil darf nach der deutschen StraÃenverkehrszulassungsordnung nicht länger als fünf Meter sein (siehe § 43 Abs.3 StVZO).Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.
Anonym
So bis zu 5m schon,aber in der Mitte sollte eine rote Fahne sein.