Mietrecht! steht das recht auf meiner seite?

Ich bin im februar in diese wohnung gezogen und haben damals 900€ Kaution hinterlegt. Wir müssen Gas und strom selber bezahlen(ist nicht mit in den nebenkosten). Wir haben es allerdings versäumt Gas um zu melden (ob nun mit absicht oder aus versehen bleibt dahin gestellt) es war aber unsere schuld. Nun hat die vermieterin eine abrechnung bekommen wo sie 1100€ nach zahlen soll. Ein teil der rechnung ist von 01.Dezember 2007 bis 31.Februar 2008 in dem 580€ verheizt wurden. Wir sind allerdings erst am 1. Februar 2008 in diese wohnung eingezogen. nun da wir umziehen hat sie gemeint "die Kaution halte ich so lange ein bis die gas rechnung beglichen ist"!

Meine frage :
Darf sie die Kaution wegen der offenen Gas rechnung ein behalten?
und
muß ich wirklich die summe für Dezember und januar mit tragen?

Mausi2008-12-17T07:16:36Z

Beste Antwort

Die Kaution darf laut Mietrecht weder für offene Mieten noch für Betriebskosten einbehalten werden. Sie dient lediglich dazu notwendige Reparaturmaßnahmen abzudecken, die vom Mieter nicht vorgenommen wurden und die nicht unter normalen Verschleiß fallen (z.B. kaputte Waschbecken, total bekleckerte Auslegware). Aber sie kann mit der Auszahlung der Kaution bis zu 6 Monaten warten.

Du kannst ja außerdem nachweisen, ab wann du in der Wohnung gewohnt hast und erst ab diesem Zeitpunkt mußt du die Gasrechnung begleichen - also erst das was ab 1. Februar 2008 angefallen ist. Nur solltest du die Rechnung noch einmal genau prüfen - denn meines Wissens hat der Februar nie 31 Tage! Falls die Wohnung in den 2 Monaten vor Bezug durch dich leer stand, dann kann es sein das dein Verbrauch höher war als 1/3 der Rechnung, aber ganz kann sie es nicht auf dich abschieben. Zeige guten Willen und bezahle die Rechnung anteilig, damit sollte sie sich zufrieden geben. Wenn nicht, wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen.

horsch2008-12-18T06:37:53Z

Sie darf die Kaution so lange einbehalten, wie Forderungen in der Luft hängen. Hier sollte eine Einigung erzielt werden, evtl. durch zeitliche Quotelung!

Sprendlinger2008-12-17T09:53:48Z

Regele das selbst mit den Stadtwerken. Der Vermieter ist auch nicht berechtigt Forderungen andere einzutreiben.- Alternativ kann die Stadtwerken auch nicht das Geld vom Vermieter verlangen. - Woher ist bekannt, welche Zählerstände beim Einzug vorhanden waren? Vielleicht hat der Vormieter noch mehr verbraucht. Kläre und verhandel mit den Stadtwerken selbst. Die sind ja zu mindestens für de Strom Deine Vertragspartner.

su_lai_ke2008-12-17T08:32:54Z

Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, die er zum marktüblichen Zinssatz anlegen muss und die normalerweise erst nach Ende des Mietsverhältnisses nebst Zinsen zurückbezahlt wird (abzüglich der Ausstände des Mieters bzw. der Kosten, die für von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt anfallen).

Was die Gasrechnung angeht, musst Du den Teil der Rechnung bezahlen, der nach dem gängigen Verteilungsschlüssel dem Februar zuzuordnen ist (ca. 32% - oder 29/91 um genau zu sein).

Vermutlich hast Du einen höheren Anteil der Kosten verursacht, aber das lässt sich im Nachhinein nicht mehr ermitteln, Schwein gehabt! Als Vermieterin wäre ich schon sauer über eine solche Schlamperei zu meinen Lasten.

Sie darf also zumindest die Kaution mit Eurem Anteil an der Gasrechnung verrechnen.

fuchs2008-12-17T07:46:07Z

Das Solde Jedem klar sein wen er in eine andere Wohnung Zieht sich sofort Melden auf der Gemeinde wasser+Strom+Gass Ab gelesen Worden Sind sonst bezahlst noch vom Vorgänger die Rechnung.

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