Bekomme ich gar nichts wenn ich das Erbe ausschlage?
Meine Mutter ist sehr schwer krebskrank und der Arzt gibt ihr nicht mehr sehr viel Zeit.Es kann noch 1 oder 2 Jahre sein,aber es kann auch innerhalb von ein paar Wochen zu Ende sein. Da sie sehr wenig Geld hat und das Konto überzogen ist möchte sie dass ich das Erbe ausschlage wenn es soweit ist,damit ich nicht noch was draufzahlen muss.Aber bekomme ich dann gar nichts?Ich hätte gerne ein paar Erinnenrungsstücke von ihr.Darf ich mir die dann nehmen?Und wenn ich es ausschlage,wer kümmert sich dann um die Auflösung der Wohnung? Bitte nicht falsch verstehen dass ich diese Dinge frage,owohl meine Mutter noch lebt.Aber das sind Dinge die hauptsächlich sie selbst beschäftigen.
2008-12-08T03:33:30Z
Es geht nicht um Geld (sie hat ja keins) und auch Wertgegenstände hat sie nicht.Es dreht sich nur um persönliche Sachen wie z:B Fotoalben,Dinge aus meiner Kindheit und so
Calice2008-12-08T10:18:48Z
Beste Antwort
Wenn du das Erbe annimmst (was auch passiert, wenn du nach dem Erbfall einfach gar nichts tust), dann rückst du in die Rechtsposition deiner Mutter nach. Da in Deutschland das Prinzip der sog. Universalsukzession gilt (§1922 BGB) wirst du dann auch automatisch Eigentümer aller Gegenstände, die vorher deiner Mutter gehörten. Aber das Problem haben du und deine Mutter schon erkannt: Du rutschst auch in die Schuldnerposition nach und bist dann verpflichtet die Schulden zu zahlen. Deshalb solltest du das Erbe ausschlagen (gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht). Nach der Erbausschlagung hat du noch einen Anspruch auf den Pflichtteil, da dein Mutter aber kein Vermögen hat wird dabei auch nichts rumkommen.
Wie die anderen schon geschrieben haben wird die Wohnung dann von einem Nachlassverwalter aufgelöst und die noch brauchbaren Gegenstände daraus der Verwertung zugeführt. Regelmäßig reicht der Verkaufserlös nicht mal zur Deckung der Kosten (Nachlassverwalter, Spedition etc.). Es werden nur Dinge mitgenommen, die wirklich noch Gewinn versprechen. Persönlich Gegenstände (Fotos, Unterlagen) werden vernichtet. Du kannst dich vorher dort melden und sagen, dass du gerne einige persönliche Gegenstände haben möchtest. Das ist kein Problem.
Ich wünsche dir und vor allem deiner Mutter viel Kraft in dieser schweren Zeit.
John D hat recht. Deine Mutter soll Dir die Erinnerungsstücke vorher schenken.
Das können auch grössere Dinge sein, wie Schrank, etc. da diese im Falle einer Versteigerung etc. nach dem Tod Deiner Mutter meist weniger einbringen, als die Kosten für die Versteigerung sind.
Wichtig!!! Mache eine Liste der Dinge (evtl. mit Foto) und Deine Mutter soll es unterschreiben. Ein oder zwei Zeugen wären auch nicht schlecht.
Ich denke mal, dass nach dem Tod Deiner Mutter die Behörden so viel Anstand haben und dann daraus kein Thema machen. Und selbst wenn sie Ãrger machen, dann hast Du ja das Papier über die Schenkung.
die erinnerungsstücke könnte deine mutter dir doch vorher schenken. ausserdem, wer sollte an diesen persönlichen sachen interesse haben. wenn du das erbe aus gutem grund ausschlägst, dann wird sich das nachlassgericht darum kümmern, dass die wohnung geräumt wird. ich wünsche euch beiden noch eine einigermassen gute zeit, die ihr miteinander verbringen dürft. nutze sie, so lange es geht.
Meine Bekannte hat die gleiche Erfahrung gemacht wie Du und das Erbe ausgeschlagen. Es wird ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt, der das nicht vorhandene Erbe abwickelt. Er/sie wird Dich auch bitten, in die Wohnung zu kommen und private Erinnerungsstücke mitzunehmen. Das geht auf jeden Fall.
Wenn die Sachen keinen Wiederverkaufswert haben, müssen sie doch sowieso entsorgt werden. Die Nachlassverwalter sind doch keine Unmenschen.
Ich wünsche Euch, Deiner Mutter und Dir viel Kraft.
du solltest diese Dinge, die du moechtest im Einverstaendnis deiner Mutter holen, solange sie noch lebt, danach bekommst du nichts mehr, wenn du das Erbe abschlägst.