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Lexi
Lv 4
Lexi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Bekomme ich gar nichts wenn ich das Erbe ausschlage?

Meine Mutter ist sehr schwer krebskrank und der Arzt gibt ihr nicht mehr sehr viel Zeit.Es kann noch 1 oder 2 Jahre sein,aber es kann auch innerhalb von ein paar Wochen zu Ende sein.

Da sie sehr wenig Geld hat und das Konto überzogen ist möchte sie dass ich das Erbe ausschlage wenn es soweit ist,damit ich nicht noch was draufzahlen muss.Aber bekomme ich dann gar nichts?Ich hätte gerne ein paar Erinnenrungsstücke von ihr.Darf ich mir die dann nehmen?Und wenn ich es ausschlage,wer kümmert sich dann um die Auflösung der Wohnung?

Bitte nicht falsch verstehen dass ich diese Dinge frage,owohl meine Mutter noch lebt.Aber das sind Dinge die hauptsächlich sie selbst beschäftigen.

Update:

Es geht nicht um Geld (sie hat ja keins) und auch Wertgegenstände hat sie nicht.Es dreht sich nur um persönliche Sachen wie z:B Fotoalben,Dinge aus meiner Kindheit und so

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du das Erbe annimmst (was auch passiert, wenn du nach dem Erbfall einfach gar nichts tust), dann rückst du in die Rechtsposition deiner Mutter nach. Da in Deutschland das Prinzip der sog. Universalsukzession gilt (§1922 BGB) wirst du dann auch automatisch Eigentümer aller Gegenstände, die vorher deiner Mutter gehörten. Aber das Problem haben du und deine Mutter schon erkannt: Du rutschst auch in die Schuldnerposition nach und bist dann verpflichtet die Schulden zu zahlen.

    Deshalb solltest du das Erbe ausschlagen (gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht). Nach der Erbausschlagung hat du noch einen Anspruch auf den Pflichtteil, da dein Mutter aber kein Vermögen hat wird dabei auch nichts rumkommen.

    Wie die anderen schon geschrieben haben wird die Wohnung dann von einem Nachlassverwalter aufgelöst und die noch brauchbaren Gegenstände daraus der Verwertung zugeführt. Regelmäßig reicht der Verkaufserlös nicht mal zur Deckung der Kosten (Nachlassverwalter, Spedition etc.). Es werden nur Dinge mitgenommen, die wirklich noch Gewinn versprechen. Persönlich Gegenstände (Fotos, Unterlagen) werden vernichtet. Du kannst dich vorher dort melden und sagen, dass du gerne einige persönliche Gegenstände haben möchtest. Das ist kein Problem.

    Ich wünsche dir und vor allem deiner Mutter viel Kraft in dieser schweren Zeit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann dir vorab einige Dinge schenken - dann kannst du später das Gesamterbe ausschlagen.

    Wenn du das Erbe ausschlägst, bekommst du natürlich überhaupt nichts. Das Erbe wird dann amtlich verwertet, um die Schulden davon zu zahlen, Wohnung aufzulösen etc.

  • M.o.D.
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer das Erbe ablehnt bekommt nichts. Weder die Schulden noch irgendwelche Vermögenswerte.

    HH

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Großeltern haben immer gesagt; wenn man seine Leute liebt, dann vererbt man vor dem Tod. Wenn Deine Mutter doch so offen darüber reden kann (Respekt), dann klärt das vorher. Die Erinnerungsstücke sollen ja nicht an den Tod erinnern, sondern an die Person. Vielleicht mag sie Dir die Sachen schon jetzt geben. Dann gibt es keinen Ärger vor Gericht deswegen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bespreche mit ihr das du die Sachen die dich interessieren du jetzt schon an dich nimmst, denn später wird das dann niicht mehr gehen und wenn das auch in ihrem Sinne ist wird das auch ok sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Meine Schwester starb mit mitte 30 und hatte zwei kinder. Wegen Überschuldung haben sie das erbe ihrer Mutter abgelehnt. Es war ihnen dennoch erlaubt vor der Wohnungsauflösung in die Wohnung zu gehen und persönliche Wertgegenstände mitzunehmen. Dinge wie Fotoalben würden sonst im Müll landen...

    Ich würde dir aber auch raten die Sache mit deiner Mutter abzuklären und schon vorher Erinnerungsstücke mitzunehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Bekannte hat die gleiche Erfahrung gemacht wie Du und das Erbe ausgeschlagen. Es wird ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt, der das nicht vorhandene Erbe abwickelt. Er/sie wird Dich auch bitten, in die Wohnung zu kommen und private Erinnerungsstücke mitzunehmen. Das geht auf jeden Fall.

    Wenn die Sachen keinen Wiederverkaufswert haben, müssen sie doch sowieso entsorgt werden. Die Nachlassverwalter sind doch keine Unmenschen.

    Ich wünsche Euch, Deiner Mutter und Dir viel Kraft.

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du das Erbe ausschlägst, bekommst du kein Geld mehr. Möglicherweise werden auch Wertgegenstände, wie Bilder, Schmuck und so "verwertet", um die "Schulden" zu bezahlen, für die du sonst geradestehen müsstest, wenn du das Erbe nicht ausschlagen würdest.

    Aber Erinnerungsstücke darfst du sicher behalten. Die werden nicht alles und jedes "verwerten" wollen (obwohl ich nicht weiss, wie gierig der Staat bis dahin sein wird). Aber deine Mutteer hat schon Recht: Wenn du das Erbe nicht ausschlägst, musst du für die schulden gerade stehen und das kann happig werden.

    Nach dem Tod machen sie Inventur der Hinterlassenschaft - die Auflösung der Wohnung musst wohl schon du selbst übernehmen.

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die erinnerungsstücke könnte deine mutter dir doch vorher schenken.

    ausserdem, wer sollte an diesen persönlichen sachen interesse haben. wenn du das erbe aus gutem grund ausschlägst, dann wird sich das nachlassgericht darum kümmern, dass die wohnung geräumt wird.

    ich wünsche euch beiden noch eine einigermassen gute zeit, die ihr miteinander verbringen dürft. nutze sie, so lange es geht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Las dir vorher einfach Fotoalben und Möbel schenken und schlag dann das Erbe aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ein erbe ausschlägst bekommst du nix...ihr könnt aber noch zu lebzeiten was verschenken:-)

    aber lies dir mal das durch....

    http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Ausschlagung.ht...

    oder hier

    http://www.palm-bonn.de/ausschlagung.htm

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