BGB: welcher Artikel eine Zahlungsfrist zwischen 2 Unternehmen?
Ich bin selbständig (aber NICHT Kleinunternehmerin), und habe vor mehreren Wochen einen Auftrag erledigt und ihn in Rechnung gestellt. Wir haben die Zahlungsfrist in den Zahlungskonditionen nicht angesprochen. In meinen Rechnungen gebe ich immer eine Zahlungsfrist von 25 Tagen nach Lieferdatum an. Die Rechnung (1.900 EURO) wäre anfang der Woche fällig gewesen. Ich habe den Kunden angeschrieben, und er schreibt mir zurück, dass er sich an die im BGB angegebene Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum hält. Daher meine Frage: gibt es im BGB eine solche Klausel, und gilt sie auch für Geschäftsleute?
Ausserdem: ich kann ja noch 2 Wochen warten, aber ich finde es ist eine Frechheit von meinem Kunden, dass er bei Rechnungseingang- bzw. -Einsicht es nicht einmal für nötig gehalten hat, mich auf seine eigenen Konditionen hinzuweisen. Ausserdem: Da er Kunde ist, hat er sich nicht an meinen Konditionen zu halten?
Genauer gesagt: ich selber verlange eine Zahlung innerhalb von 25 Tagen nach Lieferdatum. Diese war am 14.11. gewesen. Daher habe ich in meiner Rechnung angeben:
"Bitte begleichen Sie oben genannten Betrag bis 02.12.2008".
@ Buko: wo das mit dem BGB herkommt, weiss ich auch nicht. Ich glaube, entweder ist mein Kunde ein idioter selbstsicherer Ignorant, oder viel wahrscheinlicher, er denkt dasselbe von mir und glaubt, ich gebe mich mit seiner Aussage zufrieden.