Frage zum Wehrdienst?

Hi, ich bekam letztens einen Brief vom Kreiswehrsatzamt indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nach meiner Ausbildung (bin 17 Jahre alt und im 1. Lehrjahr) meine Musterung bevor stünde.

Ich bin schon seit meinem 11. Lebensjahr in der Jugendfeuerwehr meiner Gemeinde und will mit 18 auch in die freiwillige Feuerwehr übertreten. Gerne lass ich mich auch über Jahre zum Dienst dazu verpflichten, denn so wie ich gehört habe kann man den Wehrdienst ja auch im Katastrophenschutz absolvieren.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich denen nächstes Jahr eine Bescheinigung schicke über meine Verpflichtung, hat sich dann das Thema Wehrdienst schon erledigt? Muss ich dann überhaupt noch zur Musterung?

Vielen Dank für eure Antworten

der Eisbaer2008-12-03T09:31:36Z

Beste Antwort

Du mußt in jedem Fall zur Musterung antreten. Spätestens dann solltest du sagen, daß du den Wehrdienst an der Waffe verweigerst (nicht nur verweigern willst), und die Alternative im Katastrophenschutz antreten wirst (eine entsprechende Stelle zu finden, sollte für dich ja kein Problem darstellen). Du mußt dann allerdings einen Antrag stellen, welcher aber im Normalfall genehmigt werden wird (es kann passieren, daß von dir eine Begründung eingefordert wird, weshalb du keinen Dienst an der Waffe leisten kannst. Da helfen "Gewissens- oder Glaubensgründe" schnell weiter). Im Großen und Ganzen läuft das wie wenn du Zivildienst machst. Du solltest aber nochmal jemanden fragen, der schon seine Wehrdienstzeit im Katastrophenschutz ableistet oder abgeleistet hat.

Anonym2008-12-03T17:56:51Z

merkel Brauch Kanonenfutter in der Zukunft werden alle deutsche mit Waffen Bekanntschaft machen

Anonym2008-12-03T17:33:48Z

Du kannst den Wehrersatzdienst beim Katastrophenschutz, dem THW oder der Feuerwehr ableisten. Das funktioniert dann so, dass du dich über mehrere Jahre verpflichtest, regelmäßig an den Treffen und Übungen teilzunehmen.
Du kannst einen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerungsantrag) erst zur Musterung stellen. Ich konnte meine Landeskirchenbescheinigung (Zurückstellung) auch erst dort einreichen, musste also so oder so gemustert werden. Kann aber sein, dass dein örtliches Kreiswehrersatzamt etwas kooperativer ist als meins in Hamburg.
Du kannst also den Wehrdienst auf die Feuerwehr auslagern, gemustert werden musst du aber wohl trotzdem. Frag doch einfach mal deinen Wehrbeauftragten, ab wann du die Anträge einreichen kannst und welche Formulare du brauchst.

Wilken2008-12-03T17:31:29Z

Ja, Du wirst weiterhin wehrpflichtig bleiben und bei Eignung eingezogen werden.

toxy³ ™2008-12-03T17:29:12Z

zur musterung musst du auf jeden fall, weil:
- dein antrag koennte (sofort oder spaeter nachtraeglich) abgelehnt werden
- du koenntest ja auch ausgemustert werden, dann eruebrigt sich jede weitere verpflichtung (und das kann auch passieren, wenn du sicher bist, tauglich zu sein, vielleicht finden die was, das du noch nicht weisst...)

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