Abgeltungssteuer - Was ist das?

Mich interessiert brennend, was die Abgeltungssteuer ist. Ich höre immer wieder, dass man sich davon befreien kann und sich schnell eintscheiden muss, weil die Steuer schon 2009 gilt.

Könnte es mir bitte jemand für "Doofe" erklären? Kurz und Knapp reicht.

Vielen Dank!

Anonym2008-11-28T15:40:41Z

Beste Antwort

Befreien kannst du dich davon nicht. Die Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden, Investmenterträgen, Zertifikatserträgen usw.), und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 01.01.2009 (Abgeltungssteuer zzgl. Soli und KiSt.)

Freibetrag 801 €, Verheiratete 1.602 €

Wegfall der sog. "Veräußerungsfrist", d. h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Anwendung der Neuregelung nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen

Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für natürliche Personen (§ 3 Nr. 40 EStG) bei Einkünften im Privatvermögen - im Betriebsvermögen wird eine Lösung angestrebt, die zu keiner steuerlichen Benachteiligung bezogener Gewinnausschüttungen führt; unveränderte Fortführung der Befreiung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Körperschaften (§ 8 KStG).

Bemessungsgrundlage: Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (=zusammengefasster Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.

Steuerfestsetzung durch das Finanzamt mit dem Abgeltungssteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Veräußerungsgewinne, bei denen ein Quellensteuerabzug nicht möglich ist (etwa für im Ausland erzielte Erträge und Veräußerung von GmbH-Anteilen); Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten (z. B. aus Aktiengeschäften) im Rahmen dieser "besonderen" Steuerfestsetzung. Die Verlustrechnung wird auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen (Erträge und Veräußerungsgeschäfte) begrenzt.

Veranlagungsoption, d. h. Steuerpflichtige können - zu ihrem Vorteil - zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.

Durch die Abgeltungssteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Dies wird durch eine gesetzliche Änderung in § 93 AO klargestellt.

Hans-Joachim2008-11-29T22:58:31Z

Für mich Abzocke ersten Ranges, Dafür das ich für alles schon 2mal Steuern bezahlt habe werde ich nun zum 3.mal vom Staat Abgezockt. Weil die Daoben nicht Rechnen können (Geldverschwendungen) muss der Bürger wieder mal Bluten. Erwischt zum Grössten Teil wieder mal den Kleinen Mann/Frau

Anonym2008-11-29T00:11:39Z

Sinn dieser Abgeltungssteuer ist eine Steuereinahme direkt an der Quelle, bevor das Geld steuerfrei ins Ausland verschwindet.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann finde ich diese Steuer gut. Da massenhaft Millionäre und Neureiche ihr Geld im Ausland bunkern, obwohl es in Deutschland verdient wurde.

Klaus2008-11-28T16:40:07Z

Grundsätzlich unterliegen alle privaten Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen ab 2009 einer einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 %. Damit ist dann die Steuerschuld vollständig abgegolten.
Diese Regelung gilt nicht z.B. für Investmentanteile die sich vor dem 1.1.2009 im Besitz befinden. Natürlich müssen deren Erträge auch versteuert werden, soweit sie den freigestellten Betrag überschreiten, aber zum persönlichen Einkommensteuer-Satz. Es gibt deshalb Gewinner und Verlierer des neuen vereinfachten Rechts. Besser stehen sich die Reichen, die kommen mit 25 % Steuern davon, schlechter wer in der Spitze weniger als 25% Einkommensteuer zu zahlen hat. Außerdem profitiert der Staat weil Steuerhinterziehung erschwert wird.

Anonym2008-11-28T16:03:03Z

Soweit mir bekannt ist, betrifft das nur Akteifonds und Wertpapiere. Da ist auch wieder mal sehr viel Panikmache dabei.

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