Frage wegen Sturmschaden?
Nachbars Baum ist beim Samstagssturm (Windstärke 9 lt Deutschem Wetterdienst) auf unseren Zaun gekracht. Wer haftet hier?
Nachbars Baum ist beim Samstagssturm (Windstärke 9 lt Deutschem Wetterdienst) auf unseren Zaun gekracht. Wer haftet hier?
Anonym
Beste Antwort
Wenn er eine Versicherung adfür abgeschlossen hat, dann wird die die Kosten übernehmen, aber in diesem Fall immer grundsätzlich der nachbar bzw. die Person von deren Grundstück aus das verursacht wurde. Was mich nur wundert ist dass so ein doch relativ laues Lüftchen den Baum umgeworfen hat, aber die viel stärkeren Stürme nicht?
Gruß
Franky
Anonym
Es ist genauso wie Maus es gesagt hat .
Den Schaden bezahlt dir allerdings deine eigene Gebäudeversicherung ,falls du eine hast ! Mir wurde z.B auch der Zaun und mein kaputtes Gewächshaus(durch meine Gebäudevers.) bezahlt als bei einem schlimmen Sturm die Fichte meiner Nachbarin umfiel.
Ist ja eigentlich auch logisch...wenn dir ein Baum auf der Strasse aufs Auto kracht ,zahlt das ja auch deine Versicherung !
Anonym
Sturm schaden setzt mindestens eine Windstärke 8 voraus und damit ist beim Vorhandensein einer Versicherung wegen Sturm schaden die Anzeigepflicht vorhanden. Sollte hier keine Klärung erreicht werden gibt es die Möglichkeit über eine zivilrechtliche Schadenregulierung.
maus2607
Werden durch herabfallende Ãste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heiÃt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Ãberprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.
Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener KontrollmaÃnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wÃ��re. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.
banditt1313
Die Gebäudeversicherung deines Nachbarn, die er wohl doch hoffentlich hat.