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Frage wegen Sturmschaden?
Nachbars Baum ist beim Samstagssturm (Windstärke 9 lt Deutschem Wetterdienst) auf unseren Zaun gekracht. Wer haftet hier?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn er eine Versicherung adfür abgeschlossen hat, dann wird die die Kosten übernehmen, aber in diesem Fall immer grundsätzlich der nachbar bzw. die Person von deren Grundstück aus das verursacht wurde. Was mich nur wundert ist dass so ein doch relativ laues Lüftchen den Baum umgeworfen hat, aber die viel stärkeren Stürme nicht?
Gruß
Franky
- maus2607Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Werden durch herabfallende Ãste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heiÃt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Ãberprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.
Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener KontrollmaÃnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wäre. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist genauso wie Maus es gesagt hat .
Den Schaden bezahlt dir allerdings deine eigene Gebäudeversicherung ,falls du eine hast ! Mir wurde z.B auch der Zaun und mein kaputtes Gewächshaus(durch meine Gebäudevers.) bezahlt als bei einem schlimmen Sturm die Fichte meiner Nachbarin umfiel.
Ist ja eigentlich auch logisch...wenn dir ein Baum auf der Strasse aufs Auto kracht ,zahlt das ja auch deine Versicherung !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sturm schaden setzt mindestens eine Windstärke 8 voraus und damit ist beim Vorhandensein einer Versicherung wegen Sturm schaden die Anzeigepflicht vorhanden. Sollte hier keine Klärung erreicht werden gibt es die Möglichkeit über eine zivilrechtliche Schadenregulierung.
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- Gordo MainzLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Nachbar, und der gibt den Schaden an seine Versicherung weiter, sofern er eine hat
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, der Nachbar, Es ist schliesslich sein Baum der von seinem Garten aus herübergefallen ist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Nachbar.
- banditt1313Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Gebäudeversicherung deines Nachbarn, die er wohl doch hoffentlich hat.