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ManUFan fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Frage wegen Sturmschaden?

Nachbars Baum ist beim Samstagssturm (Windstärke 9 lt Deutschem Wetterdienst) auf unseren Zaun gekracht. Wer haftet hier?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er eine Versicherung adfür abgeschlossen hat, dann wird die die Kosten übernehmen, aber in diesem Fall immer grundsätzlich der nachbar bzw. die Person von deren Grundstück aus das verursacht wurde. Was mich nur wundert ist dass so ein doch relativ laues Lüftchen den Baum umgeworfen hat, aber die viel stärkeren Stürme nicht?

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Werden durch herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heißt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.

    Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Überprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.

    Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener Kontrollmaßnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wäre. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist genauso wie Maus es gesagt hat .

    Den Schaden bezahlt dir allerdings deine eigene Gebäudeversicherung ,falls du eine hast ! Mir wurde z.B auch der Zaun und mein kaputtes Gewächshaus(durch meine Gebäudevers.) bezahlt als bei einem schlimmen Sturm die Fichte meiner Nachbarin umfiel.

    Ist ja eigentlich auch logisch...wenn dir ein Baum auf der Strasse aufs Auto kracht ,zahlt das ja auch deine Versicherung !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sturm schaden setzt mindestens eine Windstärke 8 voraus und damit ist beim Vorhandensein einer Versicherung wegen Sturm schaden die Anzeigepflicht vorhanden. Sollte hier keine Klärung erreicht werden gibt es die Möglichkeit über eine zivilrechtliche Schadenregulierung.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Nachbar, und der gibt den Schaden an seine Versicherung weiter, sofern er eine hat

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, der Nachbar, Es ist schliesslich sein Baum der von seinem Garten aus herübergefallen ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Nachbar. WEnn er hat seine Haftpflichtversicherung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Nachbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gebäudeversicherung deines Nachbarn, die er wohl doch hoffentlich hat.

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