welche vorschriften bestehen für die wohnungseingangstür einer zu kaufenden eigentumwswohnung?
sicherheitsvorschriften für eingangstür einer eigentumswohnung
zb mehrpunktverriegelung - dreibolzenverriegelung - denn ein einfaches schloss ist einfach aufzubrechen.
könnt ihr mir bitte helfen?
im erdgeschoss
muss diese sicherheitstür nicht in einer neuen wohnung vorhanden sein - und vom bauträger
in der neuen wohnung schon eingebaut sein ?
- neubau -
erdgeschosswohnung - erstbezug -