Kann ich die Miete kürzen?

Ich wohne seit 6 Monaten in mein eigenes Wohnung, aber habe noch keinen Keller zugeteilt bekommen,obwohl es steht schon in den Mietvertrag.Habe auch 20 mal dort angerufen-die machen nichts! Wenn ich schon keine Keller habe, kann ich Miete mindern?

Nur ich Löw2008-11-16T06:08:11Z

Beste Antwort

Ja du kannst eine Mängelrüge an d.Vermieter/Verwalter per Rückschein einsenden, mit der Androhung auf Mietkürzung-nicht zu lange warten , sondern umgehend absenden-ich würde dir 10% raten zu kürzen, bis zur Keller Übergabe....

horsch2008-11-17T05:56:23Z

Ja, das ist ein Mangel! Der muss nur angezeigt werden! Androhung und Fristsetzung ist nicht notwendig! Minderung kann sofort erfolgen!

Sprendlinger2008-11-16T23:11:50Z

Ja, aber erst nach schriftlicher Mangelmeldung und Fristsetzung. Die Mietminderung darf aber nicht sehr hoch ausfallen, es muss nach der Hamburger Tabelle errechnet werden. Dazu ist ein Jurist nötig. Wird die Mietminderung zu hoch angesetzt, ist das nach einer Zeit ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Anonym2008-11-16T06:31:56Z

Zu der Frage folgende Antworten:
1. Alle Bemühungen per Telefon sind fruchtloss, da in der Regel keine Nachweise über die Gespräche vorliegen.
2. Unter der Veraussetzung, dass der Sachverhalt der Wahrheit entspricht, handelt es sich zum einen Entzug des Kellers durch den Vermieter und damit ist eine Mietminderung bis zu 30% real.

Anonym2008-11-16T06:08:12Z

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_keller.htm
10% Schau da im Link.

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