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Kann ich die Miete kürzen?

Ich wohne seit 6 Monaten in mein eigenes Wohnung, aber habe noch keinen Keller zugeteilt bekommen,obwohl es steht schon in den Mietvertrag.Habe auch 20 mal dort angerufen-die machen nichts! Wenn ich schon keine Keller habe, kann ich Miete mindern?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja du kannst eine Mängelrüge an d.Vermieter/Verwalter per Rückschein einsenden, mit der Androhung auf Mietkürzung-nicht zu lange warten , sondern umgehend absenden-ich würde dir 10% raten zu kürzen, bis zur Keller Übergabe....

    Quelle(n): Verwalter a.D.Haus und Grund
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anrufen hilft da wohl eher nicht.

    Eine Mängelrüge schriftlich einreichen (Einschreiben mit Rückschein) mit Androhung auf Mietminderung. Das sollte eigentlich helfen.

    Viel Erfolg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest als erstes schriftlich die Zuteilung des Kellers einfordern, Mit Fristsetzung. Sonst könntest Du Pech haben mit Deiner Mietminderung und eine Kündigung riskieren...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu der Frage folgende Antworten:

    1. Alle Bemühungen per Telefon sind fruchtloss, da in der Regel keine Nachweise über die Gespräche vorliegen.

    2. Unter der Veraussetzung, dass der Sachverhalt der Wahrheit entspricht, handelt es sich zum einen Entzug des Kellers durch den Vermieter und damit ist eine Mietminderung bis zu 30% real.

    Quelle(n): Keller (Entzug) Keine Warmwasserversorgung und Entzug des Kellers. AG Darmstadt, Urteil vom 03.12.1981 - 30 C 3374/81, WM 1983, S. 151.
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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist ein Mangel! Der muss nur angezeigt werden! Androhung und Fristsetzung ist nicht notwendig! Minderung kann sofort erfolgen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, aber erst nach schriftlicher Mangelmeldung und Fristsetzung. Die Mietminderung darf aber nicht sehr hoch ausfallen, es muss nach der Hamburger Tabelle errechnet werden. Dazu ist ein Jurist nötig. Wird die Mietminderung zu hoch angesetzt, ist das nach einer Zeit ein Grund zur fristlosen Kündigung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Weil der Keller mit in den Wohnraum eingerechnet wurde und du keinen hast, kannst Du ihn anteilig von der Miete abziehen.

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