Warum kann man den Schornsteinfeger in Deutschland nicht abschaffen?

Durch die Gesetzeslage ist man gezwungen,auch nicht qualifizierte Schornsteinfeger,ins Haus zu lassen,Und die Rechnung zu Bezahlen.
Ist das nicht eine Aufforderung zum Abkassieren,ohne Gegenleistung?

Stefan H2008-11-14T02:52:50Z

Beste Antwort

1. jeder Schornsteinfeger ist ein ausgebildeter und somit qualifizierter Schornsteinfeger
2. Die Überprüfungen werden aus Brandschutzgründen durchgeführt.
3. Nicht jeder kann Schornsteinfeger werden und danach dann einfach "abkassieren" gehen.
4. Die Aufgaben werden z.B. von Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen.
5. Die Gegenleistung ist die Überprüfung der Heizungsanlage und des Kamins auf Brandschutzsicherheit


In diesem Sinne....

Anonym2008-11-13T20:05:44Z

Das Gesetz existiert mit Fug und Recht. Die Abgasüberprüfungen durch eine "freie" Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA also mit korrupten Organisationen durchführen zu lassen würde uns genauso viele Tote kosten wie unsichere Autos auf den Straßen.

Anonym2008-11-13T15:45:16Z

Willst Du einen Kaminbrand haben?

Alle Schornsteinfeger sind qualifiziert.

Harry M2008-11-13T15:41:12Z

Man kann den Schornsteinfeger nicht abschaffen, weil er wichtige brandschutztechnische und umwelttechnische Aufgaben erfüllt.

Die staatliche Lizenz zum unnötigen Abkassieren könnte man abschaffen, wenn das politisch gewollt wäre. Aber die Schornsteinfegerlobby ist mächtig und finanzkräftig.

Die aktuelle Technik, sowohl Heiztechnik, als auch Ferndiagnosetechnologie würden sicher die jährlichen Abzocktouren entbehrlich machen und die Heimsuchung durch den Schornsteinfeger zu einem seltenen, dann aber nötigen Ereignis machen.

Anonym2008-11-13T15:17:50Z

Verstehe nicht ganz Deine Frage und wer sagt Dir, dass die nicht qualifiziert sind. Sie dienen doch zur Überprüfung unserer Heizungs-Leitungen, das können eigentlich nur welche, die das auch können. Zu mir kommen die auch einmal pro Jahr in die Wohnung zur Überprüfung der Gas-Therme und zahle das allerdings ja nicht direkt, sondern ist wohl in der Miete mit inbegriffen.
Die Gebühren, die der Schornsteinfeger dafür in Deutschland in Rechnung stellt werden in der Kehr-Überprüfungsgebührenordnungen (KÜGO) der Bundesländer festgelegt.
Sie doch mal im Internet nach unter Google-Suche und gehe in Wikipedia.

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