eine Bekannte von mir hat vor kurzen einen Nebenjob angenommen und jetzt die erste Lohnabrechnung bekommen. Der Bruttoverdienst lag bei ca. 430 EUR, nach Abzügen von Lohnsteuer und SV-Beiträgen waren das dann noch etwa 320 EUR. Wenn ich das richtig sehe, hätte Sie bei einem Bruttoverdienst von 400 EUR auch 400 EUR Netto gehabt, oder?
Wie kann sowas sein?
Anonym2008-11-07T00:29:19Z
Beste Antwort
Jobs über 400 € sind sozialversicherungspflichtig. In der Regel fällt bei 430 € brutto noch keine Lohnsteuer an, es sei denn sie hat Steuerklasse V oder es wurde nach Steuerklasse VI abgerechnet.
Wenn sie einfach einen Minijob angenommen hätte, dann hätte sie die 400 € brutto wie netto gehabt. Hätte sich aber für ca. 130 € selber krankenversichern müssen. Es sei denn sie hätte bereits einen Job über 400 € und würde den Minijob nebenher machen. Oder sie ist in einer Familienversicherung.
Nun, sie ist krankenversichert und zahlt Beiträge, vllt. hat sie eine LST-Karte abgegeben? Wer bei seinem Nebenjob auch einmal über die 400,-- Grenze kommt, rutscht automatisch in die versicherungspflichtige Zone und kann das erst im nächsten Jahr wieder ändern. Also aufpassen und mitrechnen
ja das ist so meine freundin ist in der ausbildung und bekommt jeden monat 380 € vor 3 monaten hat sie 480 bekommen weil sie mehr gearbeitet hat und hat netto 380 € bekommen. Bei minijobs lohnt es sich nicht Ãberstunden zu machen da mann meistens nur steuern zahlt. Deshalb sollte deine bekannte ihre stunden genau ausrechnen und auch vom chef verlangen das sie nicht mehr als nötig arbeitet, das ist gesetzlich und muss der chef einhalten!!!!