Muss ich den Vermieter sagen, WARUM ich einen Schlüssel nachgemacht haben möchte?

Ich möchte einen Schlüssel für meine Wohnung nachmachen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe so einen Spezialschlüssel, der nur vom Vermieter nachgemacht werden kann. Also komme ich nicht drum-rum, ihn anzusprechen. ABER: muss ich ihm rein rechtlich den Grund dafür nennen?

2008-11-07T11:00:13Z

Ich habe meinen Schlüssel nicht verloren, aber mein Vermieter ist extrem neugierig und ich finde, dass es ihn nichts angeht, wenn ich meinem Freund einen Schlüssel geben will. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe mir den Haustürschlüssel schon problemlos nachmachen lassen. Den für die Haustür unten musste ich über die Hausverwaltung bestellen. Die haben auch keine Fragen gestellt. Bin ich trotzdem in der Mitteilungspflicht an den Vermieter, DASS ich noch ein Paar hab nachmachen lassen? Ist ja ehe mein Geld.

Anonym2008-11-05T12:52:22Z

Beste Antwort

Er will nur nachbohren, ob du einen verloren hast, oder ihn weitergeben willst.
Verpflichtet bist du nicht (wenn du ihn für dich brauchst), aber is ja nichts dabei, wenn du es sagst.
An Dritte darfst du ihn eh nich weitergeben, und wenn einen verloren hast, musst du für den Austausch aufkommen. Darum gehts.

Du bist also verpflichtet, den Verlust eines Schlüssels zu melden, oder wenn du ihn an dritte weitergeben willst, dann muss der Vermieter zustimmen.
Wenn du ihn über die zwei Punkte nicht informierst, dann kann es teuer werden. (Versicherung, Einbruch)

Aber der Vermieter hat das recht zu erfahren, wieviele Schlüssel es zu seiner Wohnung gibt.

----Gilt hauptsächlich für Schliessanlagen--
-Der Postbote/Zeitungsbote bekommt einen Schließanlagenschlüssel nur für die Haupttüre. (Vom Vermieter, aber wenn Briefkästen Aussen liegen, kann er verweigern)
-Der Pflegedienst, nach Information des Vermieters (Dienst bekommt ihn auf jeden fall).
-Nahe Verwandte, Putzkraft o.ä. auch nur nach Information des Vermieters


@
Es geht ja in der Frage nicht darum, wieviele Schlüssel du bekommen hast, sondern das du einen Nachmachen lassen willst.

Anne2008-11-07T13:50:24Z

Selbstverständlich kannst du von deinem Vermieter noch einen Schlüssel anfertigen lassen. Auch darf er nachfregen warum. Du solltest aber nicht behaupten, dass du einen Schlüssel verloren hast - wie hier von Kati vorgeschlagen, wenn dies nicht wirklich der Fall ist. Das kann nämlich dazu führen, dass der Vermieter die komplette Schließanlage austauscht, um mögliche Einbrüche zu verhindern. Normalerweise gehören zur Wohnung so viele Schlüssel wie Personen zum Haushalt plus 1 Ersatzschlüssel.

Rein rechtlich muss er sicherstellen, dass bei Mieterwechsel auch alle vorhandenen Schlüssel nur den Mietern zur Verfügung stehen.

Anonym2008-11-06T21:33:18Z

Warum so schwierig? Auch ein Schließanlagenschloß kannst du austauschen bei deiner Wohnung. Dann hast du halt einen Schlüssel mehr am Bund hängen. Verwahr das Orginalschloß gut und bau das bei Auszug wieder ein.
So ein Schließanlagenschlüssel ist teuer. 1993 hate das bei uns 35 DM gekostet. Und das ist bestimmt nicht billiger geworden. Und du mußt diesen Schlüssel bei Auszug auch zurückgeben. Du kannst zwar den Betrag dann vom Vermieter zurückfordern, aber der kann das auch verweigern und dich zwingen, den Schlüssel vor seinen Augen zu vernichten.
Da kann man genauso gut selbst ein Schloß kaufen und hat dann die Möglichkeit ausreichend Schlüssel nachmachen zu lassen.

Anonym2008-11-06T19:06:47Z

Der Sicherungsschein wird ausgehändigt, wenn sichergestellt ist, dass kein Unbefugter den verloren gegangenen Schlüssel mißbräuchlich benutzen kann ansonsten sind die Kosten für eine neue Schließanlage zu ersetzen.

horsch2008-11-06T09:33:56Z

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle Schlüssel zu der Wohnungstüre zu übergeben. In der Regel sind mindestens zwei Schlüssel auszuhändigen.

Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keine Schlüssel zurückbehalten. Außerdem hat der Mieter Anspruch auf mindestens zwei Haustürschlüssel und mindestens je einen Schlüssel für die Zubehörräume. Für den Zeitungsausträger muss der Vermieter einen zusätzlichen Schlüssel zur Verfügung stellen, wenn die Haustür zur üblichen Belieferungszeit verschlossen ist (AG Berlin-Wedding, NJW-RR 1986, 314).

Der Mieter ist berechtigt, seinen Familienangehörigen und Haushaltshilfen Schlüssel zum Haus und zur Wohnung auszuhändigen. Reichen die vorhandenen Schlüssel nicht aus, darf der Mieter auf seine Kosten weitere Schlüssel anfertigen lassen.

Bei Vertragsende sind alle Schlüssel zurückzugeben. Für zusätzlich angefertigte Schlüssel kann Erstattung der Beschaffungskosten verlangt werden. Hat der Vermieter kein Interesse an der Übernahme der Zusatzschlüssel, so kann der Mieter diese dennoch nicht behalten; er ist allerdings berechtigt, die zusätzlich angefertigten Schlüssel zu vernichten.

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