Anonym
Beste Antwort
Ja, laut § 22 des SGB II
brina
ja, muss die arge übernehmen, wenn evtl. auch nicht freiwillig....
my2fate
Kommt drauf an.
Die ARGE rechnet aus wie viel Ihr an Betriebskosten haben dürft.
z.B. rechnet sie euch je nach Personenzahl den "angemessene" Wasserverbrauch aus.
Solltet Ihr darüber sein, müsst ihr es selber Zahlen bzw. als Darlehnen abtragen. Zur Information dieses Darlehnen gewährt die ARGE auch nur einmalig...
Ich hatte dies im Bezug der Gas kosten. Bin ich dieses Jahr drüber muss ich sehen wie ich klar komm.