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Muss der Vermieter diese Reparaturen übernehmen?

Hallo zusammen,

ich ziehe in weniger als einen Monat mit meiner in ein Miethaus und habe folgende frage..zunächst geht es darum, das die Vormieter vieles beschädigt haben zb Lichtschalter haben Risse , Türklinken, klodeckel ist kaputt, Wasserhähne haben Risse und einige Fenster müssen eingeölt werden und noch einiges andere. MUSS der Vermieter diese Sachen reparieren? Denn immer wenn man ihn auf diese Sachen anspricht sagt er, es sei eine Kleinigkeit oder zb der Halter für das Toilettenpapier ist kaputt er sagte mit ich soll das selber Zahlen. Ich bitte euch um Hilfe.

Ps: im Vertrag steht nur ich übernehme nur das streichen und die Gestaltung des Bodens.

Danke schonmal im voraus

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Vermieter möchte diese Mängel auf den Mieter abwälzen. Der Mieter sollte schriftlich auf die Mängel hinweisen und die Mängelbeseitigung mit einer Frist fordern.

    Sollten bis zum Einzug die Mängel nicht behoben sein, also nach der Frist, darf der Mieter die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten von der Miete abziehen. Siehe §§ 536, 536a BGB.

    Bei Wohnungsübergabe sollte ein Übergabeprotokoll geführt werden. Dort sollten alle Mängel aufgeführt werden. Auch wer bis wann die Mängel beseitigt kann dort vermerkt werden.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Das ist nicht dein Problem. Das muss dein Vermieter mit deinem Vormieter ausmachen.

    In den meisten Mietverträgen steht zwar, dass man für kleinere Reparaturen selbst aufkommen muss, aber nur, wenn du selbst in der Wohnung wohnst. Das betrifft nicht "Altlasten" des Vormieters.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das hat a l l e s der Vermieter auf seine Kosten beheben zu lassen.

    Die Wohnung befindet sich ja in keinem vertragsgemäßen Zustand.

    Ich würde nicht nachgeben, warne dich aber jetzt schon, dass dieser Vermieter auch in Zukunft nichts machen lassen wird.

  • vor 8 Jahren

    Zahlen/ beseitigen muss diese Schäden der Vormieter (dafür sind Kautionen da).

    Übernehmt ihr die Whg mit den Mängeln, dann haltet sie im Übergabe-Protokoll fest.

    Grundsätzlich müsst ihr die Whg nur einmal renovieren. Ihr kämt dann also beim Auszug so raus...

    Vielleicht hatten die Vormieter die selbe Situation?

    Der VM sucht jedenfalls nen Dummen, der die Whg mietet, die Miete zahlt und die Arbeiten selber und auf eigene Kosten ausführt.

    Wenn ihr die Dummen sein wollt?!

    (Wenn man schon VOR Einzug nicht mit dem VM in einem Vertrauensverhältnis steht, sollte man auf seinen bauch hören und sich was anderes suchen!!!)

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    das Verhalten deines zukünftigen Vermieters...

    lässt für die Zukunft nichts gutes erwarten...

    dieser Traumtänzer will den schnellen Euro...

    und sich aus seiner Pflicht schleichen...?!

  • vor 8 Jahren

    Das hättest du vorher klären müssen, bzw schriftlich festhalten müssen, mit einer Mängelliste und der Unterschrift des Vermieters.

    Ein gerechter Vermieter würde die Sachen richten, oder seinen Vormieter es richten lassen.

    Es sind zwar Kleinigkeiten, aber das muss erst mal gemacht werden.

    Oder du hättest die Wohnung einfach in dem Zustand nicht nehmen dürfen.

    e

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es hört sich laut Deiner Beschreibung an,als hättest Du schon den Vertrag unterschrieben.

    Normalerweise muss das der Vermieter machen.

    Wenn Du noch die Möglichkeit hast,solltest Du dort nicht einziehen,weil der Ärger ist schon vorprogrammiert.

    Da habe ich kein gutes Gefühl bei!

    Quelle(n): Wir haben Mieter
  • vor 8 Jahren

    Du solltest alle bei der Übergabe im Übergabeprotokoll festhalten mit dem Vermerk, dass der Vermieter das innerhalb eines Monats zu beseitigen hat. Sonst fällt es beim Auszug auf Dich zurück

  • vor 4 Jahren

    Ich will nun keine a hundred% für meine Antwort geben aber, wenn im Mietvertrag drinsteht das du den Rasen mähen musst und dieses zu deiner Aufgabe gehört,dann ist es deine Sache wie du den Rasen mähst bzw. das Gerät dafür. Kaufe dir einen billigen Elektromäher und fertig und wenn ich richtig lese und rechne hat der Rasen eine Fläche von 184m²....additionally das ist normalerweise in intestine und gerne 20 Minuten zuschaffen mit einem Auffangsack am Rasenmäher. Übrigends.... eigentlich hat sich deine Frage eh erledigt weil du schreibst das du den Rasenmäher schon mehrfach zur Reparatur gegeben hast und daher verstehe ich das dieser vermurkste Mäher dir gehört und daher nicht deinem Vermieter.Sollte der Mäher aber deinem Vermieter gehören...... dann würde ich mal sagen das du ne Saftnase bist, weil wenn der Mäher kaputt ist und dieser gehört dem Vermieter und du gibst den zur Reparatur+bezahlst diese auch noch............ würde gerne dein Vermieter sein sag ich nur.

  • vor 8 Jahren

    da darfst du eben nicht einziehen wenn die nicht bereit dafür sind das zu richten,.. es gehört natürlich vom Vermieter aus, das der die Wohnung mängelfrei übergibt,..

    Ansonsten sage halt das du das selber in Eigenleistung machst und ihnen dann die Rechnung schickst,.. das geht natürlich und du zahlst für die Arbeiten Miete etwas weniger,..

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