Student (Bafög) und Mutter (Hartz 4) zusammenziehen?

Hallo,
Ich bin Student und beziehe Bafög, wohne die Woche über an meinem Studienort und bekomme dementsprechend auch Bafög ausgezahlt.
Jetzt will ich in meiner Heimat mit meiner Freundin zusammenziehen.
Sie hat ein Kind, bekommt Hartz 4 und ich möchte mit in ihre Wohnung ziehen. Ich werde 4-5 Tage die Woche am Studieren sein und 2-3 Tage bei meiner Freundin, bzw. in den Semesterferien.
Meine Fragen:
1. Ich nehme an, dass die Mietverteilung neu geregelt werden muss. (1/3 - 2/3). Wie sieht das dann mit Bafög und dem ALGII aus? Kann ich dann mehr Bafög bekommen? Reicht es, wenn ich es als Zweitwohnung angebe (d.h. Erstwohnsitz bei meinen Eltern, Zweitwohnsitze am Studienort und bei meiner Freundin?) oder muss es der Erstwohnsitz sein, damit ich es mit Bafög vergütet bekomme (wenn überhaupt)? Ich denke sie bekommt dann weniger ALGII. Kommen wir am Ende ungefähr auf das gleiche Gesamteinkommen wie vorher?
2. Bekomme ich weiter Kindergeld?
3. Ich bin über meinen Vater Privatversichert... ändert sich da was? Laut Aussage meines Vaters würde ich dann bei ihm rausfallen und müsste die Versicherung selbst übernehmen. Wir sind bei der DBK
4. Ich bin jetzt schon seit einiger Zeit immer am Wochenende bei ihn zu Besuch und auch jetzt in den Ferien. Kann das Probleme geben bei einer Überprüfung des Arbeitsamtes? Hab jetzt natürlich auch einige Sachen hier angesammelt wie z.B. Pflegeartikel, etwas Wäsche etc...

Danke für sinnvolle Antworten.

Dana da Arcon2008-09-17T06:25:46Z

Beste Antwort

1. Der Fall ist so speziell, da wird dir hier niemand Auskunft geben können. Schreib einen Brief ans Bafög-Amt und an die Kommune (ARGE) mit dem Sachverhalt und bitte um Stellungnahme, weis auch darauf hin dass es bisher nur eine Überlegung ist und keinen Antrag oder Änderungshinweis darstellen soll. Danach kannst du es einigermaßen abschätzen.

2. Kindergeld bekommst du bis Studienende oder bis du 27 Jahre alt bist. Also: Ja.

3. Stell auch an die Krankenkasse eine schriftliche Anfrage, Rest siehe 1.

4. Nein, du hast das Recht sie regelmäßig zu besuchen. Du wohnst ja nicht dort, das kann jederzeit ihr Vermieter bestätigen, denn der müsste da zustimmen. Könnte vielleicht Verwirrung stiften, wird aber keine Auswirkungen haben.

Hoffe geholfen zu haben. Die bisherigen Antworten waren ja nicht wirklich brauchbar.

Poppy_I.2008-09-16T10:59:07Z

Genau für Deinen Fall habe ich keine Antworten parat. Aber im Laufe der Zeit habe ich einige Links aufgehoben, die solche Fragen beantworten können. Hier sind Foren, die Euch besser helfen können, lies mal ein wenig durch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
http://www.gegen-hartz.de/
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.anti-hartz.de/
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/index.php
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.erwerbslos.de/
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-II-und-Sozialgeld-568.html
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx

setus2008-09-16T10:28:35Z

Da musst Du Dich vorher ganz genau beim Arbeits/Sozialamt informieren.
Ich seid dann nämlich eine "Bedarfsgemeinschaft" und dann kann einem von Euch was gekürzt werden (Bafög oder Hartz)

Und vor Allem müsst Ihr das nicht jedem auf die Nase binden.
(Hast hier schon fast zuviel gesagt)