welche fahrkarte brauch ich?

wollte mich garda auf der seite von der bahn drüber informieren welche fahrkarte ich brauch, da ab morgen ja die schule wieder anfängt. da ich 4 mal ind er woche mit dem zug fahren wollte habe ich mich dafür entschlossen eine monatkarte zu kaufen.

ich weiß nun jedoch nicht welche fahrkarte ich wählen muss.. zeitkarte 2. klasse oder schülerzeitkarte 2. klasse?

kann ich die schülerzeitkarte wählen, da ich ja im 2ten ausbildungsjahr bin und auch einen schülerausweis besitze?

Gerd P2008-09-15T10:37:54Z

Beste Antwort

Ja, du kannst die Schülerzeitkarte wählen. Während der Berufsausbildung sind Schülerzeitkarten gültig. Du brauchst dafür eine Berechtigungskarte, auf der dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildung bestätigt.

Aus „Bedingungen für den Erwerb von Zeitkarten“:
http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/agb_zeitkarten.shtml
Die Inhaber von Schülerzeitkarten können Schüler, Studenten und sonstige Personen gemäß ANLAGE sein...
Bei Reisenden ab 15 Jahren sind Schülerzeitkarten, wenn der Inhaber nicht am Schülerlistenverfahren teilnimmt, nur in Verbindung mit einer gültigen, durch den Inhaber unterschriebenen und mit einem Prüfvermerk des Verkehrsunternehmens versehenen Berechtigungskarte gültig, in der die Ausbildungsstelle bzw. der Träger des sozialen oder ökologischen Dienstes die Zugehörigkeit zu dem zum Bezug von Schülerzeitkarten berechtigten Personenkreis bestätigt (Berechtigungskarte). Die Berechtigungskarte gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr.

ANLAGE: Bezugsberechtigte Schülerzeitkarten
Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien......

Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden.....

@ Uwe N: So ist es nicht in NRW, sondern nur im Bereich von Verkehrsverbünden und auch nicht im VRR.
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gibt es für Auszubildende besondere Young Tickets, die im Vergleich zum Ticket 2000 je nach Preisstufe zwischen 26,8 und 31;2 % günstiger sind!
http://www.vrr.de/imperia/md/content/tarif/fragen/10_fragen_youngticketp.pdf

Uwe N2008-09-15T14:06:09Z

Für Auszubis gibt es nicht das Schülerticket ( Schokoticket) . Da kannst du das Ticket 2000 nehmen. So ist es hier in NRW. Oder du nimmst das normle Monatsticket !!! Preisstufe A ; B, C , D. Je nach dem wie weit du fahren mußt. Am besten informierst du dich was günstiger ist bei einer Stelle, die die Tickets verkaufen.

Sonja B2008-09-15T09:43:37Z

Auf eine Schülerzeitkarte wirst du sicherlich anspruch haben. Aber meines Wissens muss man einen "Schülernachweis" ausfüllen lassen und dann am Schalter vorlegen, um so eine Zeitkarte zu erhalten.

sonst ruf doch mal die Hotline der Bahn an oder frag mal an einem Schalter nach, was du machen kannst, und was du jeweils dafür vorlegen mußt... - denn für Wochenkarten muss man auch z.B. ein Foto haben.

lantecova2008-09-15T09:41:45Z

Eigentlich müsste die Schülerzeitkarte gehen, denn Schüler ist Schüler. Du brauchst halt nur deinen Schülerausweis, denn manchmal wird von den Kontrolleuren danach gefragt!

Wenn du wöchentlich 4 mal mit dem Zug durch die Kante fährst wäre sicherlich auch eine Bahncard von Vorteil und dann immer eine Wochenkarte kaufen. Kommst du um einige Euros günstiger weg!