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Darf man eigentlich volltrunken auf einem Pferd durch´s Ort reiten....?
also Auto & Rad darf man ja zb auch nicht fahren... denn unser Dorftrunkenbold reitet öfter auf seinem Zossen durch die Gegend, den Mann sieht man nie unter mindestens 2 Promille. Die Fahrkarte für´s Auto hamn sie ihm schon vor Jahren gelocht, aber für´n Ferd brauch man ja kein Lappen oder doch....???
...er hat sein Pferd auch nicht unter Kontrolle, das Vieh hat schon nach mir geschnappt als ich es mit Äppeln füttern wollte :-(((
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein Pferd ist weder ein Fahrzeug, noch ein Kraftfahrzeug. Deswegen kann ein Reiter weder §§ 315 c, 316 StGB noch § 24 a StVG verwirklichen. Der Gesetzgeber wollte ganz offensichtlich nur Fahrer von Fahrzeugen bzw. Kraffahrzeugen dazu anhalten, den Alkoholpegel möglichst niedrif zu halten. Reiter dürfen also betrunken im Straßenverkehr reiten, jedenfalls wird die Trunkenheit an sich nicht sanktioniert. Begeht der Reiter allerdings andere Verkehrsverstöße, gilt für ihn nichts anderes als für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
genauso wie die Polizei einem mit Führerscheinentzug bei betrunkenen Fahrradfahren bestrafen kann,
so kann man ebenso den Führerschein verlieren, wenn man betrunken reitet.
Also am besten der Polizei einen Tipp geben, da hier nicht nur Pferd und Halter verletzt werden können, sondern auch andere "Verkehrsteilnehmer".
Einfach Verantwortungslos...
- melandffmLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im Betrunkenen Zustand ist verboten. Ich glaube nicht, dass die Polizei Alkoholkontrollen für Reiter macht. Kommt es aber zu einem Unfall, können dafür in Flensburg Punkte notiert werden. Bei Wiederholung kann auch der Führerschein eingezogen werden.
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- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo, ich muss meinen VOrrednern widersprechen, was diese mir hoffentlich nicht übeln nehmen :)
Die für Trunkenheitsfahrten (man beachte das letzte Wortteil!) einschlägigen §§ 315c, 316 StGB setzen als objektives Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Täter ein Fahrzeug führt; das steht wörtlich so im Gesetz.
Anders als ein Auto, ein Mofa oder eben ein Fahrrad ist ein Pferd kein Fahrzeug.
Betrunkenes Reiten ist demnach nicht strafbar (und ferner auch nicht ordnungswidrig).
Sollte es jedoch dadurch, dass der betrunkene Reiter das Pferd nicht unter Kontrolle halten kann, zu einer konkret gefährlichen Situation oder gar zu einem Unfall kommen, so käme eine Strafbarkeit gem. § 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, in betracht.
mfG
Kwazulu
- aladin_lachtLv 4vor 1 Jahrzehnt
NEIN !
betrunken darf man NICHT am öffentlichen strassen verkehr teilnehmen.
man darf ja auch nicht betrunken auf dem fahrrad fahren,
sondern muss es schieben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein darf man nicht, denn auch da ist es ein gefährlicher eingriff in den strassenverkehr
@ Kwazulu: selbst als fussgänger ist es strafbar und man seinen führerschein dadurch verlieren, sobald man eine gefährdung des strassenverkehrs darstellt
- gcpLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, definitiv nicht (Fremdgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr) ! Informiere die Polizei !
- vor 7 Jahren
Anwendung dieses Systems ist es möglich, in der Lotterie http://lotterie.vorschlag.net/ gewinnen
Es funktioniert wirklich! Sie müssen es unbedingt probieren !!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
bin sicher dass das so nicht erlaubt ist. Eigen- und Fremdgefährdung sowie Gefährdung des Pferdes kann teure Folgen haben.