Wohnungseigentum zurück fordern !?

Guten Morgen,
seit einen Monat bin ich alleinige Eigentümerin eines Hauses in dem ich auch einen Laden betreibe.
Nun meine Frage, ich habe sämtliche Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietvertrag übernommen und habe den Mietern in der Oberwohnung eine fristgerecht Kündigung wegen Eigenbedarf zugestellt.
Diese machen mir monentan das Leben in meiner Unterwohnung zur Hölle. Die Türen werden geschlagen zu jeder Zeit, der Hund pinkelt im Vorgarten, im Ort werden Lügengeschichten erzählt und so weiter.
Beim Einzug der Mieter habe ich denen aus gutmütigkeit ( da sie vom Sozialamt Leben ) die Küche überlassen und säntlich Gardinen. Habe ich jetzt das recht, die Küche und die Gardinen harauszufordern?
Ich brauche die Wohnung unbedingt jetzt selber, momentan Lebe ich in meinen Büroräumen und das ist für mich einfach nicht mehr erträglich!
Dank für jeden Hinweiß!

marceliniee2008-09-12T23:10:13Z

Beste Antwort

Erst einmal zur Küche und Gardine.Leider hast Du keinen Beweis, das es Deine Teile sind.Warscheinlich werden sie diese Sachen eh zerstört dalassen.
Betreff der Kündigung auf Eigenbedarf ist es so eine Sache.So einfach geht es nicht.Normalerweise ist die Kündigungsfrist sehr lange.Aber
ich habe Dir mal was rausgesucht, wo alles beschrieben ist.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm

Anonym2008-09-13T14:54:30Z

Wenn die Mieter sich dem Vermieter gegenüber unmöglich benehmen, ihn beleidigen oder bedrohen, können sie fristlos gekündigt werden. Du scheinst echte Sonnenscheinchen im Haus zu haben. Ich würde zu einem Anwalt raten. Für alle Vorwürfe, die du deinen Mietern machen möchtest solltest du Beweise haben( Fotos) oder Zeugen(Freundin beim Übernachtungsbesuch?).
Sind Gardinen und Küche mitvermietet? Dann sind sie weiterhin dein Eigentum und müssen in der Wohnung bleiben. Das sollte dann im Mietvertrag stehen. Wenn du die Sachen verschenkt hast, hast du Pech. Dann können sie sie mitnehmen oder von dir eine Ablöse verlangen bei Auszug, auch wenn die Sachen ursprünglich mal dir gehört haben.

Mr. Mailto2008-09-13T00:54:23Z

Zieh den Eigenbedarf durch und gut. Ist doch klar das die sauer sind weil sie raus müssen.
Aber was mit vermietet wurde kannst du nicht einfach zurückverlangen, es besteht ja ein Vertrag.
Lass die labern und machen und bleib Cool....sind doch bald weg

Brian W. Ashed2008-09-13T00:30:05Z

Es gibt zwar da Rechtsibnstitut des groben Undanks. Aber dessen Voraussetzungen müssen erst mal gegeben sein.

Sei froh wenn sie raus sind - und eröffne nicht noch einen Nebenkriegsschauplatz!

Und die anderen haben Recht: der Zustand deines "Eigentums" dürfte ohnehin zweifelhaft sein.

Aber mal eine Frage zum historischen Ablauf:
DU bist erst seit einem Monat EIGENTÜMER, hast den Mietern aber bei Einzug DEIN EIGENTUM schenkungsweise überlassen.......

Da passt doch irgendwas nicht. Und vor allem: wann sind die Mieter eingezogen?
Je nach Zeitabstand kann deine Eigenbedarfkündigung durchaus eine unzulässige Rechtsausübung sein.
Dann ist das Verhalten deiner Mieter durchaus nachvollziehbar.
Und dann bleiben sie dir auch noch eine ganze Zeit lang erhalten.

Anonym2008-09-13T00:18:54Z

eine Überlassung ist einer Schenkung gleichzusetzen, daher wird da nichts zu holen sein.

Wegen der WH kann ich dir nichts sagen, ich weiss da nur das eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht grade mit einer normalen Kündigung gleichzusetzen ist. Der Kündigungsgrund geht da ja nicht von Mieter aus und ich meine das da spezielle Regeln herrschen.

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