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Wohnungseigentum zurück fordern !?
Guten Morgen,
seit einen Monat bin ich alleinige Eigentümerin eines Hauses in dem ich auch einen Laden betreibe.
Nun meine Frage, ich habe sämtliche Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietvertrag übernommen und habe den Mietern in der Oberwohnung eine fristgerecht Kündigung wegen Eigenbedarf zugestellt.
Diese machen mir monentan das Leben in meiner Unterwohnung zur Hölle. Die Türen werden geschlagen zu jeder Zeit, der Hund pinkelt im Vorgarten, im Ort werden Lügengeschichten erzählt und so weiter.
Beim Einzug der Mieter habe ich denen aus gutmütigkeit ( da sie vom Sozialamt Leben ) die Küche überlassen und säntlich Gardinen. Habe ich jetzt das recht, die Küche und die Gardinen harauszufordern?
Ich brauche die Wohnung unbedingt jetzt selber, momentan Lebe ich in meinen Büroräumen und das ist für mich einfach nicht mehr erträglich!
Dank für jeden Hinweiß!
7 Antworten
- marcelinieeLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Erst einmal zur Küche und Gardine.Leider hast Du keinen Beweis, das es Deine Teile sind.Warscheinlich werden sie diese Sachen eh zerstört dalassen.
Betreff der Kündigung auf Eigenbedarf ist es so eine Sache.So einfach geht es nicht.Normalerweise ist die Kündigungsfrist sehr lange.Aber
ich habe Dir mal was rausgesucht, wo alles beschrieben ist.
- opamarviLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mieter können oft zum Problem werden. Leider.
Wenn sie sich jetzt so viel negativer verhalten als vorher zeigt das nur ihre Gesteshaltung. Sie respektieren nicht das Eigentum anderer.
Wenn du ihnen allerdings beim Einzug etwas überlassen hast, kannst du es nicht zurückfordern, es sei denn du hast es bewuÃt nur verliehen.
Bei der Küche ist das was anderes, wenn sie als Teil der Wohnung (Einbauküche) vermietet wurde. Dann muss sie in der Wohnung bleiben.
Leider kannst du nicht viel machen. Du musst warten bie sie ausziehen. Natürlich kannst du alle rechtlichen Mittel nutzen.
Schau dir beim nächsten Mal die Mieter vorher genauer an! Hilft aber auch nicht viel.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast ja die Wohnung vermietet mit Inventar, also dürfen die Mieter beim Auszug auch nichts mitnehmen, was ihnen nicht gehört.
Jetzt kommt es darauf an, wie lange die Leute bereits da wohnen.
Sind es erst ein paar Jahre, dann gelten 3 Monate Kündigungszeit. Da ist es ganz egal, ob Du die Wohnung für Dich brauchst oder für andere Mieter.
Wenn die Dich jetzt trietzen wollen, kannst Du eine Unterlassungsklage machen oder über einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen.
Du kannst ihnen aber auch selber schreiben, dass, wenn sie nicht mit den Lügengeschichten aufhören und sich im Haus nicht anständig verhalten, einen Anwalt beauftragen würdest und sie zur Anzeige bringst.
Mehr kann ich Dir auch nicht raten - tut mir leid!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Mieter sich dem Vermieter gegenüber unmöglich benehmen, ihn beleidigen oder bedrohen, können sie fristlos gekündigt werden. Du scheinst echte Sonnenscheinchen im Haus zu haben. Ich würde zu einem Anwalt raten. Für alle Vorwürfe, die du deinen Mietern machen möchtest solltest du Beweise haben( Fotos) oder Zeugen(Freundin beim Ãbernachtungsbesuch?).
Sind Gardinen und Küche mitvermietet? Dann sind sie weiterhin dein Eigentum und müssen in der Wohnung bleiben. Das sollte dann im Mietvertrag stehen. Wenn du die Sachen verschenkt hast, hast du Pech. Dann können sie sie mitnehmen oder von dir eine Ablöse verlangen bei Auszug, auch wenn die Sachen ursprünglich mal dir gehört haben.
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- vor 1 Jahrzehnt
Zieh den Eigenbedarf durch und gut. Ist doch klar das die sauer sind weil sie raus müssen.
Aber was mit vermietet wurde kannst du nicht einfach zurückverlangen, es besteht ja ein Vertrag.
Lass die labern und machen und bleib Cool....sind doch bald weg
- Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt zwar da Rechtsibnstitut des groben Undanks. Aber dessen Voraussetzungen müssen erst mal gegeben sein.
Sei froh wenn sie raus sind - und eröffne nicht noch einen Nebenkriegsschauplatz!
Und die anderen haben Recht: der Zustand deines "Eigentums" dürfte ohnehin zweifelhaft sein.
Aber mal eine Frage zum historischen Ablauf:
DU bist erst seit einem Monat EIGENTÃMER, hast den Mietern aber bei Einzug DEIN EIGENTUM schenkungsweise überlassen.......
Da passt doch irgendwas nicht. Und vor allem: wann sind die Mieter eingezogen?
Je nach Zeitabstand kann deine Eigenbedarfkündigung durchaus eine unzulässige Rechtsausübung sein.
Dann ist das Verhalten deiner Mieter durchaus nachvollziehbar.
Und dann bleiben sie dir auch noch eine ganze Zeit lang erhalten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
eine Ãberlassung ist einer Schenkung gleichzusetzen, daher wird da nichts zu holen sein.
Wegen der WH kann ich dir nichts sagen, ich weiss da nur das eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht grade mit einer normalen Kündigung gleichzusetzen ist. Der Kündigungsgrund geht da ja nicht von Mieter aus und ich meine das da spezielle Regeln herrschen.