Meine Freundin hat letztes Jahr ein Darlehen von der ArGe bekommen zur Überbrückung, weil sie eine Arbeitsstelle gefunden hat und gleichzeitig umgezogen ist. Seit einiger Zeit bezieht sie wieder Hartz 4, die Miete wird ihr bezahlt, aber das Amt zieht wegen dem Darlehen so viel ab, dass sie monatlich 26,80 € zum leben hat. Das dürfen die doch nicht, oder?Wer weiss da was? Im Internet find ich da nix drüber.
Uwe N2008-09-11T05:54:15Z
Beste Antwort
Nein, sie soll dagegen Einspruch einlegen. Am besten ist , sie geht zu einer Rechtsberatung! Vor her am Amtsgericht eine Bescheinigung beantragen für Anspruch auf Rechtshilfe - kostenlos! Am besten nimmt sie direkt die Belege vom Amt mit plus ihre letzten Lohnabrechnungen.
Es gibt einen Mindestsatz, der jedem zur Verfügung stehen muà - nur bis zu diesem Betrag darf das Arbeitsamt Geld zur Abgeltung des Darlehens einbehalten. Deine Freundin sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Notfalls soll sie sich einmal erkundigen, ob es irgendwo eine kostenlose Rechtsberatung für Hartz IV-Empfänger gibt oder einen Arbeitslosenverband o.ä. - die haben oft ziemlich viele Erfahrungen mit solchen Fällen und können weiterhelfen.
soviel ich weis dürfen sie bis 10 % von der Regelleistung abziehen aber schau mal selbst http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-23-SGB-II-Abweich-Erbringung-Leistung.pdf
die frage ist nicht "dürfen sie das abziehen" sondern wieviel ziehen sie denn wirklich ab? Das sie dir sagt das sie nur 26,80 zum leben hat kann ja auch an ihren sonstigen ausgaben liegen. Sie werden ihr ja kaum 300,- euro für ein Darlehn abziehen.