Hartz 4 - Bedarfsgemeinschaft ?
Hallo,
ein Freund von mir hat folgendes Problem:
Er ist 22 und arbeitet als KFZ Mechaniker. Er hat jetzt vor kurzem ausgelernt und ist auch übernommen wurden.
Seine Eltern erhalten ALG II und er muss demzufolge bei den Eltern wohnen. Nun will er gerne ausziehen.
Die Arge verweigert das jedoch. Laut SGB II ist er unter 25 Jahre alt und da seine Eltern ALGII erhalten gehört er zur Bedarfsgemeinschaft.
Da er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann er erst ausziehen wenn er 25 Jahre ist.
Als er mir davon erzählt hat habe ich mal ins SG II geschaut und festgestellt, dass das so nicht stimmt.
Er gehört nämlich nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel bestreiten kann.
Das kann er jetzt aber da er genug verdienen würde. Somit kann er eigentlich auch ausziehen.
Nun meine Frage: Wie verhält sich die Lage? Irre ich mich oder hat die ARGE recht? Hat da jemend schon seine Erfahrungen gemacht ???