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Hartz 4 - Bedarfsgemeinschaft ?

Hallo,

ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Er ist 22 und arbeitet als KFZ Mechaniker. Er hat jetzt vor kurzem ausgelernt und ist auch übernommen wurden.

Seine Eltern erhalten ALG II und er muss demzufolge bei den Eltern wohnen. Nun will er gerne ausziehen.

Die Arge verweigert das jedoch. Laut SGB II ist er unter 25 Jahre alt und da seine Eltern ALGII erhalten gehört er zur Bedarfsgemeinschaft.

Da er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann er erst ausziehen wenn er 25 Jahre ist.

Als er mir davon erzählt hat habe ich mal ins SG II geschaut und festgestellt, dass das so nicht stimmt.

Er gehört nämlich nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel bestreiten kann.

Das kann er jetzt aber da er genug verdienen würde. Somit kann er eigentlich auch ausziehen.

Nun meine Frage: Wie verhält sich die Lage? Irre ich mich oder hat die ARGE recht? Hat da jemend schon seine Erfahrungen gemacht ???

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hey Steve, also das die Arge es nicht so gerne sieht wenn Dein Freund von zu Hause auszieht ist schon klar, denn wenn er dort wohnen bleiben würde würde sein gehalt von der Arge angerechnet das heisst also das die "sparen". Natürlich kann er jederzeit ausziehen solange er seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann. Vielleicht druckst Du den Eltern Deines Freundes mal das entsprechende Gesetz aus und die sollen es dann mal Ihrem Fallmanager unter die Nase halten mal sehen was er dann noch zu sagen hat. Ich wünsche Euch bzw Ihm viel Erfolg

    Liebe Grüsse Nicki

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