ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und möchte gerne wissen, wie es ist, wenn man mal krank ist, und für einen Tag nicht zur Arbeit gehen kann. Muss man erst ab dem 3. Tag ein Attest vorlegen oder muss ich gleich am ersten Tag zum Arzt gehen und mir für den Arbeitgeber ein Attest geben lassen?
Capitan2008-09-07T10:51:30Z
Beste Antwort
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man schon am ersten Tag zum Arzt muss. Das waere ja in vielen Faellen absolut unsinnig. Ein- z. B. - Durchfall ist meist nach Einname entsprechender Medikamente (rezeptfrei) schon nach einem Tag weg. Aber, wegen des Wasserverlustest ist man sehr schwach und deshalb fuer kurze Zeit nicht arbeitsfaehig. Aber dazu braucht es keine Arzt. Und so gibt es auch andere leichtere und kurzdauernde Erkrankungen. ABER, die Firma muss natuerlich schon am ersten Tag informiert werden.
Rechtlich braucht man keine Krankheitsangaben machen, ABER es ist doch zu empfehlen. Der Chef weiss dann auch wie lange soetwas dauert und kann disponieren.
Wenn Du denkst, dass Deine Krankheit länger dauern könnte als 3 Tage und schlimm für Dich ist, dann gehe zum Arzt und lasse Dich gleich krank schreiben. Meinst Du aber, dass es Dir bereits am nächsten Tag wieder besser gehen könnte, dann musst Du nur im Geschäft Bescheid sagen.
Hallo, ich würde erstmal sofort beim Arbeitgeber anrufen und dann entscheiden, ob Du evtl. zum Arzt gehst um Dir eine Krankmeldung zu holen. 1-2 Tage ohne Krankmeldung geht in den meisten Fällen (frag doch einfach mal )aber auf jeden Fall beim Arbeitgeber anrufen, ganz wichtig. Gute Besserung
Am ersten Tag bescheid sagen, und am besten auch vom Arzt aus es abgeben, so verhindert man Kündigungen. Ist einen Nachbar schon passiert von mir der am nächsten Tag erst zum Arzt konnte.
Ganz wichtig ist , dass Du Dich vor Arbeitsbeginn telefon. krank meldest. Und solltest Du länger krank sein , muà die Krankschreibung dem Arbeitgeber SPÃTESTENS am 3. Fehltag vorliegen.
In der Regel muà erst ab dem 3. Tag ein Attest vorgelegt werden, aber der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass für jeden Fehltag ein Schein abgegeben werden muÃ.
Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, da sollte alles drin stehen. LG aus Berlin