Wie verhält man sich bei einer unwahren Anzeige?


Was kann man machen, wenn eine Person eine Anzige gegen unbekannt bei der Polizei aufgibt, obwohl überhaupt nichts passiert ist? Also wenn die Person z.B. eine Anzeige gegen unbekannt wg. Körperverletzung aufgibt, obwohl sie sich die Verletzungen selber zugefügt hat. Gibt es da so etwas wie eine Gegenanzeige, auch wenn man nicht der Angezeigt ist?

Anonym2008-09-06T13:18:00Z

Beste Antwort

Ja, das ist vortäuschen einer Straftat und somit eine Straftat. Man wird dafür sogar verurteilt

Juergen H2008-09-06T20:33:17Z

Betrifft Dich doch nicht, Du bist ja nicht konkret angezeigt worden sondern Unbekannt. Wie sollte Unbekannt eine Gegenanzeige erstatten.
Bei konkreter Beschuldigung würde ich alles tun um meine Unschuld zu beweisen stellt sich die dann heraus wird die Staatsanwaltschaft von sich aus wegen Falscher Anschuldigung bzw. vortäuschen einer Straftat Klage erheben.

elli2008-09-06T20:32:29Z

Nur der Betroffene kann eine Gegenanzeige machen.
Da der unbekannt ist, geht das nicht.

Derjenige, der weiß, daß das nicht stimmt, könnte sich bei der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen.
Oder er könnte den Anzeigenden dazu bewegen die Anzeige im eigenen Interesse zurückzunehmen.

Oliver.K2008-09-06T20:32:00Z

Das wird ein teurer Spaß, ein Bekannter hat bei der Polizei angegeben, er sei überfallen und beraubt worden, hinterher stellte sich heraus, das alles gelogen war (wie sonst auch alles, was aus seinem Mund kommt). Fand die Polizei nicht so lustig, und er seine 300€ Geldstrafe auch nicht.