Wie verhalte ich mich beim ersten Freund meiner Tochter am Besten?

Eigentlich habe ich mit dem Freund überhaupt keine Probs. Ist ein feiner Kerl. Meine Große ist 17 und er 14 und für beide ist es die erste wirkliche Liebe. Wenn da nicht seine Mutter wäre, liefe alles eitel Sonnenschein. Aber da läuft irgendwas nicht rund. Sie hat als erstes bei uns angerufen und erklärt, die beiden dürften auf KEINEN Fall alleine sein. MMMmmh, haben ihr später erklärt, unser Kind sei kein männerfressendes Monster und außerdem würde sie verhüten ........ War bestimmt nicht richtig.
Sie unterbindet mittlerweile seinen Internetkonsum und telefonieren ist bis 22.00 Uhr und nicht länger erlaubt. Ab 21.50 Uhr steht sie zu allem Überfluß in seinem Zimmer und erinnert ihn laufend an die Zeit ......
Wir kennen uns alle schon seit Jahren, betreiben ein sehr zeitintensives Hobbie gemeinsam und ich habe jetzt ein Problem mit den Eltern!!!!! Versuche schon immer, ihnen aus dem Weg zu gehen, um nicht über die "Kinder" reden zu müssen!
Wenns nach mir ginge, würden wir den Dingen ihren Lauf lassen, aber so !
Unsere Große ist schon ganz unglücklich, weil sie natürlich glaubt, sie würde nicht gemocht.
Soll ich mit der Mutter einmal reden oder besser nicht? Habe Angst, den Beiden dann alles zu verbauen.
Martina

2008-08-27T03:55:02Z

Also an John: Der 14-jährige ist schon ein ernstzunehmender Partner. Vielleicht hast du ja nicht viel mit Jugendlichen zu tun. Sie entwickeln sich dermaßen unterschiedlich, dass du das Alter heute nicht mehr so ohne weiteres einschätzen kannst.
Und dass meine Große sich in diesen Jungen verguckt hat liegt auf der Hand: Sie ist halt in ihrer Entwicklung auf diesem Sektor zurück oder altmodisch ... wie man es sieht!

2008-08-27T04:23:09Z

Habe gerade gelesen: Sexuelle Handlungen an Personen über 14 und unter 16 sind (nur) dann strafbar, wenn die Person dem "Täter" zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.
Na, das können wir gsd ausschließen . Im übrigen glaube ich, dass wir Eltern über Sex mehr nachdenken als die Beiden ........

uweelena2008-08-27T04:21:18Z

Beste Antwort

Nun zuerst wollte ich da nicht antworten, aber wenn ich da diese Vorurteile mit dem Alter lese, kommt mir die Galle hoch. Da sind Leute die meinen anderen wieder Vorschriften zu machen zu müssen.
Also der Alterunterschied ist vollkommen egal.
Ich kann nur anraten die Zwei Turteltuben möglichst in Ruhe zu lassen.
Mit der Verhütung , das ist ja wohl schon richtig geklährt. Das ist das wichtigste. Verbote führen nur das es dann heimlich geschied, und dabei passieren die meisten " Unfälle". Ansonsten Die Mutter macht sich halt sehr viele Sorgen. Das ist nun mal zu repektieren. Das haben auch die Beiden halt einzusehen.Da hilft alles nichts. Vielleicht kannst Du ja mit Ihnen reden und Ihnen das auch so rüberbringen, auch was Du davon hälst, den das Vertrauen ist ja da. Deshalb werden Sie Dir auch zuhören und das von der Mutter auch ( eventuell) zwar nicht verstehen aber repektieren.
Mfg Uwe

Anonym2008-08-27T04:37:49Z

ich denke mal du hast genug antowrten hier bekommen, was das verhalten angeht. Hier aber etwas ernstzunehmendes:

Sobal deine Tochter 18 wird ist sie 'erwachsen' im sinne des Gestzes. Ihr Freund aber nicht, sondern noch jugendlich, sprich unter 16. Nimm: § 182 Strafgesetzbuch, in es besagt das sexueller verkehr zwischen Erwachsenen und Jugendlichen Strafbar its. Jedoch wird so etwas nur verfolgt wenn der Jugendliche (under 16) den erwachsenen (18) anklagt. Ein automatisches einleiten von disem verfahren gibt es nicht.

Allerdings, und das ist wichtiger, können auch die Eltern soch ein Verfahren einleiten! Was nicht unbedingt bedeutet das deine Tochter auch verurteilt wird, in den meisten Fällen werden solche Verfahren eingestellt. Jedoch sollte man sich vorher überlegen ob man wegen so etwas überhaupt angeklagt werden will, da allein solche eine Anklage, ob nun verurteilt oder eingestellt, das Leben eines jungen Menschen sehr verbauen kann. Ich sage dies deswegen weil solch eine Klage NIE abgewiesen sondern 'nur' eingestellt wird. Der Strafbestand steht ja, nur er ist zu gering um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Trotz allem ist man nicht von der Schuld befreit, daher gibts einen Eintrag in die Akte, und das Verfahrne wird als 'eingestellt' vermerkt. Was ich damit meine ist das Arbeitgeber nicht lesen werden: 'Verfahren wegen geschlechtsverkehr mit freund der 3 Jahre jünger war eingestellt'. Sonder sie werden lesen: 'Verfahren wegen verführung Jugendlicher eingestellt.' Und so was macht sich nicht gut heutzutage.
Also wenn die Mutter von dem Jungen wirklich so eine 'Dame' ist und deine Tochter mit 18 geschlechtsverhkehr mit dem Jugen hat, dann wird das sehr viele Spannungen geben.

Im übrigen finde ich ihre Bedenken gerechtfertigt, ihr verhalten aber nicht.

Hier mal das ganze zum Nachlesen um Klarheit zu schaffen:

§ 182 Strafgesetzbuch
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

shinita572008-08-27T04:21:32Z

Evtl. kann man ein Gespräch sozusagen am Runden Tisch mit allen Beteiligten führen, wo jeder seine Bedenken äußern kann.
Heutzutage sind die Jugendlichen weiter, wo auch Sexualität und Aufklärung schon einen breiten Raum einnehmen.
Wenn auch Eltern einen Teil der Aufklärung übernehmen und ihren Kindern vertrauen, sollte hier eine Lösung möglich sein.
Verbietet man den Umgang und werden noch Strafen auferlegt, ist dies nicht die Lösung des Problems, im Gegenteil, beide werden einen anderen Weg finden sich zu treffen. Heimlich besteht mehr die Gefahr, dass etwas passiert.
Für mich ist dieses Verhalten - den Jugendlichen gegenüber unverständlich. Jugendliche sind heute frühreif und Altersunterschiede sind ebenso normal.
Die Mutter des Jungen sollte mal umdenken, vielleicht ist es nur eine vorübergehende Phase der beiden.

Anonym2008-08-27T04:21:25Z

ich denke mal das die Sorgen der Mutter nicht unberechtigt sind, denn ihr Sohn ist erst 14... ich würde mir da auch so meine Gedanken machen, wenn mein Sohn plötzlich mit einer 3 Jahre älteren Freundin ankommt. Was ist z.B. wenn deine Tochter schwanger von ihm wird, weil sie die Pille vergessen hat zu nehmen?
Ich würde dir raten dich mit den Kindern und der Mutter des Freundes deiner Tochter zu treffen am besten in einem Cafe´wo jeder ruhig bleiben muss

Alles Gute

Engelhafte2008-08-27T03:54:01Z

Ich würde auf jeden Fall mal mit der Mutter reden. Aber im gesitteten Maße. Du kannst auch einfach mal den Jungen ansprechen und fragen, wieso seine Mutter so merkwürdig reagiert.

Ich denke, es ist bei der Mutter nicht das Problem, dass er eine Freundin hat, sondern, dass seine Freundin drei Jahre älter ist als er. Da kommen auf einen Schlag "viele Gefahren" auf den Jungen zu. Sie KANN Kinder bekommen, vielleicht hat seine Mutter davor Angst? Dann sollte sie mal mit dem Jungen zusammen (am Besten natürlich auch der Vater) ein paar wichtige Gespräche führen. Mit vierzehn ist man selten richtig aufgeklärt- bzw. die Eltern haben es meistens versäumt und die Kiddies wissen aus der BRAVO das scheinbar wichtigste.

Du solltest auch bedenken, dass das Alter wirklich schon fast Grenzfall ist. Rein rechtlich gesehen. Als Volljährige, die sie ja bald ist, darf sie eigentlich keine minderjährigen Freunde haben, nur unter bestimmten Umständen- wenn der Altersunterschied gering ist. Alles andere kann als Missbrauch ausgelegt werden! Drei Jahre sind schon echt viel in dem Alter. (Es ist dabei egal, wer von den beiden älter ist)

Sprich auch mit deiner Tochter darüber!

Was die Panik seiner Mutter angeht: Vielleicht legt sich das ja bald. Wenn die beiden sich vernüftig verhalten und sich nicht gegen seine Mutter auflehnen, dann wird das schon!
So wie sich das ganze anhört, scheinen ja beide Familien ganz geordnete Rahmen zu haben.

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