ich bin seit 1.Juli nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt und habe festgestellt, dass die Gehaltszahlungen weiterlaufen. Wie verhalte ich mich? Kann das Geld einfach zurückgebucht werden ohne dass ich informiert werde? Was ist, wenn das Geld dann nicht mehr auf dem Konto ist? Weiß jemand hier Bescheid?
Anonym2008-08-27T03:32:32Z
Beste Antwort
Du kannst nett sein und dem alten Arbeitgeber Bescheid sagen. Dann wird die Sache korrigiert und gut ist. Wäre auch in Deinem Interesse. In der Regel kann das Geld nicht so einfach "stillschweigend" zurück gebucht werden. Das heißt aber nicht, dass die Firma keinen Anspruch auf das Geld hat. Egal wie die Überzahlung aussieht ( komplettes Gehalt oder zuviel Gehalt ) Du mußt es zurück geben. Dies bedeutet für Dich, dass Du das Geld nicht anrühren solltest, im eigenen Interesse.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann man mal eben eine Ãberweisung zurückbuchen. Man muss den Kontoinhaber anschreiben und um Rückgabe des Geldes bitten. Im Klartext:
Der alte Arbeitgeber kann/wird dir einen Brief schreiben und verlangen, das du das Geld zurück gibst und du bist auch dazu verpflichtet. Auch Rausreden wie: Das wusste ich nicht, gilt nicht.
Das einfachste ist, den AG anrufen/anschreiben und auf den Fehler hinweisen. Daher nicht das Geld ausgeben.
Dafür, dass Du ihm Bescheid sagst, fällt Dir nun wirklich kein Zacken aus der Krone. Allerdings darf Dein ehemaliger Arbeitgeber nicht so ganz einfach auf Dein Konto zugreifen, wie ich finde. Kann sein, dass er seiner Bank den Auftrag gibt, das Geld wieder zurück zu buchen, allerdings sollten die sich am besten vorher bei Dir melden, denn wenn das Konto mal entsprechend überzogen sein sollte kannst Du an Dein Konto auch nicht mehr ran, was ja eigentlich auch ziemlich blöde wäre, wenn Du mich fragst. Versuche am besten mit Deinem ehemaligen Chef eine gemeinsame Lösung dafür zu erarbeiten, falls du das Geld schon ausgegeben haben solltest, denn normalerweise sollte er mal besser nicht so nickelig sein, denn man könnte ihm ja auch eine Gewisse Absicht dafür unterstellen, dass er das Geld immer noch überweist, obwohl er das ja schon lange hätte stornieren können, beispielsweise, weil er Dir vielleicht einen Reinwürgen will, zum Dank dafür, dass Du bei ihm gearbeitet hast.