erstes urteil nach streit mit arbeitgeber gültig ???
hallo.
folgendes ist passiert ich mußte meinen arbeitgeber auf noch austehenden lohn samt lohnbescheinigungen verklagen und das erste urteil wurde festgesetzt und habe ich auch schriftlich als protokoll bekommen... allerdings hat mein ex chef noch während der urteilsverkündung gesagt das er auf alle fälle in berufung gehen wird und eben nichts zahlen will und auch die dazugehörigen lohnbescheinigungen nicht rausrücken will.
bis jetzt weiß ich nicht ob er berufung schon eingereicht hat.
mir tut sich jetzt folgende frage auf, da ich auch bei sämtlichen anträgen für harzt 4, arbeitsamt, elterngeld usw usw meine letzten einkünfte angeben muß usw., gilt dies erste urteil ? oder muß ich warten bis die berufung auch durch ist bzw. die frist für die berufung abgelaufen ist ?
mein anwalt ist derzeit leider im urlaub so das ich ihn das nicht fragen kann.
kennt sich jemand hier aus mit sowas ?
ich sitze grad echt ratlos vor den anträgen und weiß nicht so recht was ich da nun reinschreiben soll.
wäre sehr froh wenn mir jemand rat geben könnte
danke