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Blitzi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

erstes urteil nach streit mit arbeitgeber gültig ???

hallo.

folgendes ist passiert ich mußte meinen arbeitgeber auf noch austehenden lohn samt lohnbescheinigungen verklagen und das erste urteil wurde festgesetzt und habe ich auch schriftlich als protokoll bekommen... allerdings hat mein ex chef noch während der urteilsverkündung gesagt das er auf alle fälle in berufung gehen wird und eben nichts zahlen will und auch die dazugehörigen lohnbescheinigungen nicht rausrücken will.

bis jetzt weiß ich nicht ob er berufung schon eingereicht hat.

mir tut sich jetzt folgende frage auf, da ich auch bei sämtlichen anträgen für harzt 4, arbeitsamt, elterngeld usw usw meine letzten einkünfte angeben muß usw., gilt dies erste urteil ? oder muß ich warten bis die berufung auch durch ist bzw. die frist für die berufung abgelaufen ist ?

mein anwalt ist derzeit leider im urlaub so das ich ihn das nicht fragen kann.

kennt sich jemand hier aus mit sowas ?

ich sitze grad echt ratlos vor den anträgen und weiß nicht so recht was ich da nun reinschreiben soll.

wäre sehr froh wenn mir jemand rat geben könnte

danke

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Urteil ist erst gültig, wenn kein Rechtsmittel (z. B. Berufung) mehr eingelegt werden kann. Dass es gültig ist erkennst du daran, dass auf deiner Kopie des Urteils (Ausfertigung) auf der ersten Seite oben rechts ein Stempel ist, der die RECHTSKRÄFTIGKEIT bescheinigt. Ohne den Stempel ist das Urteil nix wert. Du brauchst dich aber nicht darum zu kümmern dass du diesen Stempel bekommst, sobald die Fristen für Rechtsmittel abgelaufen sind erkundigt sich das Gericht automatisch, ob z. B. Berufung eingelegt wurde. Wenn nicht kriegst du noch eine Kopie des Urteils zugeschickt, wo der Stempel drauf ist. Falls er doch Berufung eingelegt hat, erfährst du das vom zuständigen Berufungsgericht ebenfalls automatisch.

    Üblicherweise steht in den Anträgen ein Feld, wo du ankreuzeln kannst. Lautet meistens etwa "Haben Sie noch Forderungen an Ihren letzten Arbeitgeber offen?". Auf jeden Fall gibts das im Hartz IV Antrag. Da gehört die Angabe rein, dass ein Gerichtsverfahren deshalb läuft. Sobald du ein Urteil mit Rechtskraftstempel hast, zeigst du das dann beim Amt vor. Falls du kein solches Feld findest, halts wie schon beschrieben wurde... Situation auf einem Extrablatt beschreiben und Kopie des Urteils dazulegen, damit sie sehen wie es im Moment steht.

    Ich muss noch darauf hinweisen dass das eine reine private Auskunft ist und keine Rechtsberatung im gesetzlichen Sinn. Dafür musst du zu einem Anwalt gehen.

    Quelle(n): Ausbildung am Gericht eigene Meinung
  • Akbar
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du schreibst das am besten so in den Antrag, also daß Du noch keinen Lohn bekommen hast und dein Arbeitgeber sich trotz Gerichtsurteil weigert, zu zahlen.

    Du kannst dafür ein Blatt mit dem Vermerk "zu Frage Nr XX" in den Antrag heften.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde dir gerne helfen-mir sind leider die Hände gebunden.Ich darf dir hier keine Auskunft geben.

    Quelle(n): Gesetz ist halt Gesetz.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sehr gut frage weiß allerdings auch keine richtige antwort darauf,tut mir leid

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