habe seit einiger Zeit mit meinem Nachbarn einen streit, wer wie und wo sein Grundstück zu sichern hat.
Zu meiner linken Grundstückseite habe ich mein Grundstück mit einer Mauer "2m" aus Pflanzkübeln abgegrenzt.Zu meiner rechten hat mein Nachbar einen Holzzaun"Palisaden" errichtet.
Nun bricht!!!!!! immer wieder der Hund des Nachbarn durch den Zaun auf der rechten.Mein Nachbar behauptet nun immer, ich müsste auch zur rechten seite mein Grundstück abgrenzen oder sichern!?!?!
Ist das so ok, so weit ich informiert bin muss ich doch nur eigentlich meine linke seite sichern.
Ich hoffe mal das mir jemand kurzfristig ne angabe machen kann, da ich eigentlich keine grosse lust habe zum Anwalt zu laufen.
MFG Stephan
Anonym2008-08-17T04:41:55Z
Beste Antwort
die "Sicherung" der Grundstücksgrenze ist regional sehr unterschiedlich geregelt, kommt also darauf an, wo du her kommst. Frage mal bei deiner Gemeinde nach. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht einen Gartenzaun zu errichten.
Grundsätzlich ist der Tierhalter verschuldensunabhängig für sein Tier verantwortlich und haftbar (§ 833 BGB), es sei denn, es wäre ein Blinden-oder Wachhund.
selbst wenn auf der rechten Seite kein Zaun ist darf der Hund von dem Nachbarn nicht auf euer Grundstück, der Nachbar muß den Holzzaun so befestigen das der Hund nicht rüber kann.
Ich habe überall gesucht, und nichts gefunden. Nimm das was ich jetzt schreibe, also bitte nicht als unbedingt Rechtsgültig an.
Nach meiner Kenntnis (nicht zuverlässig) ist es so, dass der Hundehalter sein Grundstück so sichern muss, dass sein Tier das Nachbargrundstück nicht betreten kann.