Grundstückssicherung?

Hallo,

habe seit einiger Zeit mit meinem Nachbarn einen streit, wer wie und wo sein Grundstück zu sichern hat.

Zu meiner linken Grundstückseite habe ich mein Grundstück mit einer Mauer "2m" aus Pflanzkübeln abgegrenzt.Zu meiner rechten hat mein Nachbar einen Holzzaun"Palisaden" errichtet.

Nun bricht!!!!!! immer wieder der Hund des Nachbarn durch den Zaun auf der rechten.Mein Nachbar behauptet nun immer, ich müsste auch zur rechten seite mein Grundstück abgrenzen oder sichern!?!?!

Ist das so ok, so weit ich informiert bin muss ich doch nur eigentlich meine linke seite sichern.

Ich hoffe mal das mir jemand kurzfristig ne angabe machen kann, da ich eigentlich keine grosse lust habe zum Anwalt zu laufen.

MFG
Stephan

Anonym2008-08-17T04:41:55Z

Beste Antwort

die "Sicherung" der Grundstücksgrenze ist regional sehr unterschiedlich geregelt, kommt also darauf an, wo du her kommst.
Frage mal bei deiner Gemeinde nach.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht einen Gartenzaun zu errichten.

Grundsätzlich ist der Tierhalter verschuldensunabhängig für sein Tier verantwortlich und haftbar (§ 833 BGB), es sei denn, es wäre ein Blinden-oder Wachhund.

Opa 652008-08-19T03:25:42Z

selbst wenn auf der rechten Seite kein Zaun ist darf der Hund von dem Nachbarn nicht auf euer Grundstück, der Nachbar muß den Holzzaun so befestigen das der Hund nicht rüber kann.

Anonym2008-08-17T04:47:43Z

@ Graf Dracula,
du bist so brutal ! Von mir wirst du nie wieder eine Beste Antwort bekommen.

Hallo,
ihr müsst zur eine psychologische Beratung gehen.
Gruß

Maeve Dragon2008-08-17T04:45:12Z

Ich habe überall gesucht, und nichts gefunden. Nimm das was ich jetzt schreibe, also bitte nicht als unbedingt Rechtsgültig an.

Nach meiner Kenntnis (nicht zuverlässig) ist es so, dass der Hundehalter sein Grundstück so sichern muss, dass sein Tier das Nachbargrundstück nicht betreten kann.

http://goragebiete.advogarant.de/Beratersuche/Rechtsanwaelte.html?iProfessionGroup=10&iProfession=140&sCommand=gebiete&sThema=grundst%C3%BCcks-recht&gclid=CNX36svllJUCFQFbtAodb2ACYA

Am Besten ist es wohl, du fragst einen Anwalt, um sicher zu gehen.

Anonym2008-08-17T04:40:50Z

wenn mich nicht alles täuscht, ist immer jederder grundstückseigentümer für die begrenzung zu seiner rechten verantwortlich.

das ersetzt aber nicht die aufsichtspflicht des hundehalters

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